Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
Die Zuständigen Stellen nehmen in der Öffentlichen Verwaltung Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern zuständig sind.
Kammern
Zuständige Stellen im Sinne von §71 Berufsbildungsgesetz (BBiG), die nicht in Bereichen der Öffentlichen Verwaltung zugeordnet sind, werden als Kammer bezeichnet.
Berufe von A-Z
Alle vom MBK und den anderen zuständigen Stellen angebotenen Ausbildungsberufe finden Sie hier in alphabetischer Reihenfolge.