Aufgaben

Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes ist für die Aufgabenbereiche Kindergärten, Horte und Krippen, Schulwesen, Allgemeine und politische Weiterbildung, Kultur, Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften, Entwicklungszusammenarbeit und Landesdenkmalpflege zuständig. Neben der Darstellung der Aufgaben finden Sie hier Links zu den zuständigen Ansprechpartner*innen und den Themenportalen des Ministeriums.

Schulwesen

Das Ministerium hat im Aufgabenbereich Schulwesen die Verantwortung für die inhaltliche, qualitätssichernde, organisatorische und strukturelle Gestaltung der saarländischen Schulen. Darüber hinaus ist es für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zuständig. Die Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung wird über das dem Ministerium nachgeordnete Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) geplant und organisiert. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Ministeriums stellen der Ausbau von Gebundenen Ganztagsschulen, die Einführung der Gemeinschaftsschule und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den saarländischen Schulen dar.

Kultur

Zu den Aufgabenfeldern des Ministeriums im kulturellen Bereich zählen neben der Bildenden und Darstellenden Kunst, der Musik, den Museen und Ausstellungen, der Breitenkultur, der kulturellen Bildung und der Leseförderung auch die regionalen, überregionalen und internationalen Kulturbeziehungen, die Kultur- und Heimatgeschichte, die Landeskunde, die Industriekultur sowie die Literatur und die Bibliotheken.

Die Künstler-, Kultur- und Filmförderung gehört ebenso zu den Aufgaben des Ministeriums wie der Schutz von Kulturgut. Im Bereich der Kultur hat das Ministerium die Rechts- und Fachaufsicht über die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar. Die Ministerin ist Kuratorin der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz.

Darüber hinaus hat das Ministerium die Rechtsaufsicht über die Stiftung für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit. Zudem werden auch das Saarländische Staatstheater sowie das Kinder- und Jugendtheater Überzwerg vom Ministerium mitbetreut.

Allgemeine und politische Weiterbildung

Zu den Aufgaben des Ministeriums zählen auch die Förderung der Allgemeinen und politischen Weiterbildung gemäß dem Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) sowie die Umsetzung des Rechts auf Bildungsfreistellung für politische Weiterbildung gemäß dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG).

Ansprechpartner

Sven Feß
Referatsleiter E4 - Allgemeine und politische Weiterbildung

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Links

Themenportal Weiterbildung

Organigramm Ministerium für Bildung und Kultur

Entwicklungszusammenarbeit

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit zählt der Dialog mit den bestehenden Nicht-Regierungs-Organisationen zu den zentralen Aufgaben des Ministeriums. Dabei geht es unter anderem auch um den Ausbau und die Weiterentwicklung von bereits vorhandenen entwicklungspolitischen Strukturen, Initiativen und Aktivitäten sowie um die Erarbeitung von Leitlinien des Landes zur Entwicklungszusammenarbeit.

Landesdenkmalpflege

Zum Ministerium gehört auch das Landesdenkmalamt des Saarlandes. Das Landesdenkmalamt erfasst Kulturdenkmäler und trägt sie in die öffentliche Denkmalliste ein. Es führt wissenschaftliche Untersuchungen an Kulturdenkmälern durch und berät und unterstützt Eigentümer bei der Pflege, Unterhaltung und Wiederherstellung ihres Baudenkmals. Zu den Aufgaben des Landesdenkmalamtes gehören auch die Erstellung von Gutachten in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Veröffentlichung von Publikationen zur saarländischen Denkmalpflege. Das Landesdenkmalamt genehmigt archäologischen Grabungen und Baumaßnahmen an Denkmälern. Darüber hinaus führt es Ausgrabungen durch und überwacht diese. Zudem restauriert und sammelt es Bodenfunde in der staatlichen Altertümersammlung.

Kindergärten, Horte und Krippen

Im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung gehören die inhaltliche Weiterentwicklung und finanzielle Förderung der Tagesbetreuung von Kindern – sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege – zu den Aufgaben des Ministeriums. Dazu zählen auch qualitative und quantitative Ausbaumaßnahmen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Grundsatzfragen frühkindlicher Bildung und Betreuung sowie für die Ausbildung erzieherischen Fachpersonals verantwortlich. Für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kindertagesstätten ist das Ministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ebenfalls zuständig.