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Unsere Schwerpunktthemen

Saarland legt neues Corona-Aufholprogrammm für Kinder und Jugendliche auf

Das saarländische Corona-Aufholprogramm II schließt nahtlos an das Ende Januar 2023 auslaufende Bund-Länder-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ von 2021 an.

Digitale Bildung Saarland

Mit der Unterzeichnung des DigitalPakts Schule durch die Bundesländer und das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist die Verwaltungsvereinbarung "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" am 17.05.2019 in Kraft getreten. Das Saarland und das Ministerium für Bildung und Kultur haben sich in den letzten Jahren für eine schnelle Umsetzung eingesetzt.

Neu: Das Kita-Gesetz (SBEBG)

Das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz (SKBBG) wird durch das neue Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsgesetz (SBEBG) abgelöst. Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte 2021 das neue Kita-Gesetz für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf den Weg gebracht.

Multiprofessionalität in der Bildung

Das gemeinsame Ziel des Landes, der Landkreise und des Regionalverbandes ist es, die multiprofessionellen Teams an den Schulen und damit unsere Kinder und Jugendlichen zu stärken.

Der Nahostkonflikt und seine Folgen an saarländischen Schulen

Die terroristischen Anschläge der Hamas auf Israel und der daraus resultierende Krieg in Gaza bewegen uns alle. Wir möchten deshalb alle Mitglieder der Schulgemeinschaft darin bestärken, Konflikte, die im Kontext des Nahostkonflikts nicht zuletzt auch an unseren Schulen entstehen, offen zu thematisieren.

Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen

Die „Ombudsstelle für Opfer sexualisierter Gewalt in Schulen“ dient Betroffenen und deren Angehörigen sowie Zeug:innen als Anlaufstelle für Mitteilungen über sowohl aktuelle als auch in der Vergangenheit liegende Vorfälle, die mögliche sexuelle Übergriffe im schulischen Umfeld betreffen.

Schulmitbestimmung

Der Landtag des Saarlandes hat das Gesetz zur Änderung des Schulmitbestimmungsgesetzes in 2. und 3. Lesung beraten und beschlossen. Damit ist das gesetzliche Fundament für mehr Mitbestimmung insbesondere jüngerer Schüler*innen an den saarländischen Schulen gelegt. Das vorherige Schulmitbestimmungsgesetz war über 47 Jahre alt. Die Änderungen sind zum 1. August 2021 in Kraft getreten.