Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit
Aufgaben von Schulsozialarbeiter:innen
Zentrale Aufgabe einer sozialräumlichen und lebensweltorientierten Schulsozialarbeit ist es, mittels präventiver und intervenierender Angebote die sozialen Kompetenzen von Schüler:innen zu fördern sowie die Schüler:innen in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu unterstützen. Zu den Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte der Schulsozialarbeit gehören hierbei insbesondere
- sozialpädagogische Beratung und Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler, z.B. in Form von psychosozialer Einzelfallhilfe bei sozialen, schulischen oder persönlichen Problemen
- sozialpädagogische Gruppenarbeit, z.B. in Form von sozialen Kompetenztrainings, erlebnispädagogischen Maßnahmen
- offene Gesprächs-, Kontakt- und Gruppenangebote, z.B. in Form von Sprechstunden, offenen Schülertreffs,
- Beratung der Lehrkräfte, z.B. Einzelfallberatung, in Fragen der Jugendhilfe sowie in Fragen der sozialräumlichen Ressourcen,
- Beratung der Erziehungsberechtigten, z.B. in Form von Gesprächen, Teilnahme an Elternabenden,
- Kooperation und Vernetzung, z.B. mit den Jugendämtern, den Trägern der freien Jugendhilfe, den schulpsychologischen Diensten,
- Beteiligung in schulischen Gremien und Mitwirkung bei der pädagogischen Weiterentwicklung der Schule.
- Mitwirkung bei schulischen (Unterrichts-)Projekten, z.B. zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, zur Sucht- und Gewaltprävention, zur Sexualerziehung.
Schulsozialarbeit als präventives Angebot
Ein wichtiger Baustein der Schulsozialarbeit stellt die präventive Arbeit in Schulklassen oder mit Gruppen von Schüler:innen dar. Die Schulsozialarbeiter:innen binden weitere Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in den schulischen Kontext mit ein oder führen eigene Projekte durch (z.B. Kennenlernprojekte; Projekte zur Stärkung der Klassengemeinschaft). Durch offene Projekt- und Freizeitangebote tragen sie zur Vermittlung von informeller Bildung im schulischen Kontext bei.
Träger der Schulsozialarbeit
Anstellungsträger für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die anerkannten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, soweit diese vom örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beauftragt wurden.
Fach- und Dienstaufsicht
Die Fachaufsicht für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Dienstaufsicht wird durch den jeweiligen Anstellungsträger ausgeübt.
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für den schulischen und schulorganisatorischen Rahmen der Angebote der Schulsozialarbeit. Davon unberührt bleiben die Fachaufsicht sowie die arbeitsrechtlichen Regelungen des Anstellungsträgers.