| Ministerium für Bildung und Kultur
Was ist der Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik?
Personen, die entsprechend §3 SBEBG als Fachkraft anerkannt werden, müssen einen „Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik“ an der HTW Saar absolvieren, um eine fristlose Anerkennung zu erhalten.
Weitere Informationen unter:
Die 160 Stunden des Lehrganges werden berufsbegleitend in Blockseminaren (Präsenzveranstaltungen) absolviert. Inhalt des Lehrgangs sind die grundlegenden pädagogischen und gesetzlichen Themen für die Arbeit in saarländischen Kindertageseinrichtungen.
Abschluss:
- Praxisprobe in der Kindertageseinrichtung, die von Dozent*innen des Lehrgangs bewertet wird.
- Zusätzlich für Niveaustufe DQR 6: fachwissenschaftliche Abschlussarbeit und Kolloquium.