Platzvergabe über die Landkreise des Saarlandes
Das Ministerium für Bildung und Kultur als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat weder auf die Bereitstellung noch auf die Vergabe der Plätze Einfluss. Durch die im Saarland vorherrschende Trägerhoheit obliegt die Vergabe der einzelnen Plätze dem jeweiligen Träger einer Kindertageseinrichtung. Gewährleistungsträger für die Bereitstellung von Plätzen sind die örtlichen Jugendämter, die somit für die Jugendhilfeplanung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Die richtige Ansprechperson aufgeschlüsselt auf die örtliche Zuständigkeit finden Sie nachstehend:
Landkreis Neunkirchen
Saarpfalz-Kreis
Landkreis Saarlouis
Landkreis Merzig-Wadern
Landkreis St. Wendel
Regionalverband Saarbrücken
Nicole Braun-Legatte
Saarbrücken Bezirk Dudweiler, Sulzbach, Quierschied, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf und überregionale Einrichtungen
Elisabeth Scholten
Saarbrücken Bezirk West und Bezirk Halberg, Großrosseln, Riegelsberg, Heusweiler
N. N.
Bezirk Mitte, Püttlingen, Völklingen
Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen zu lassen. Die Organisation dieser wird ebenfalls im örtlich zuständigen Jugendamt durchgeführt und die entsprechende Jugendhilfeplanung sollte Ihnen in dieser Frage ebenfalls weiterhelfen können.