Welche Anerkennungsmöglichkeiten gibt es?
Unterschieden wird zwischen allgemeiner Anerkennung und ortsgebundener Anerkennung:
Die allgemeine Anerkennung vergleichbarer deutscher und ausländischer Studienabschlüsse wird persönlich gestellt und eingereicht (per Mail als PDF). Einzureichen sind:
- Formloser, datierter und unterschriebener Antrag auf Anerkennung entsprechend §3 SBEBG
- Zeugnisbewertung durch die ZAB Bonn bei ausländischen Studienabschlüssen)
- Lebenslauf
- Kopie der (übersetzten) Diplome und Zeugnisse
- Praxisnachweis (soweit vorhanden)
Darauf wird eine befristete Anerkennung für 24 Monate ausgesprochen. In diesem Zeitraum muss der praxisintegrierte „Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik“ auf dem Niveau DQR 6 an der HTW Saar absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss ist die Anerkennung unbefristet.
Die ortsgebundene Anerkennung als Fachkraft von Personen anderer Professionen in einer Kita, die aufgrund ihrer Kompetenzen und Ausbildung / Studium, die konzeptionelle Umsetzung fördern, wird entsprechend §3 Abs.3 SBEBG vom Träger beantragt. Einzureichen sind
- Formloser datierter und unterschriebener Antrag des Trägers auf Anerkennung entsprechend §3 Abs. 3 SBEBG für eine definierte Kita mit der Begründung, warum für diese Person eine Anerkennung als Fachkraft beantragt wird (siehe Handreichungen).
- Lebenslauf
- soweit vorhanden Kopie der (übersetzten) Diplome und Praxisnachweis.
Ausgesprochen werden kann:
- eine befristete Anerkennung bis zum Beginn des folgenden Schuljahres aber mindestens 12 Monate. Für die Gewinnung zukünftiger Fachkräfte soll der anerkannten Person die Möglichkeit einer (berufsbegleitenden) Fachausbildung angeboten werden.
- eine befristete Anerkennung für 24 Monate. In diesem Zeitraum muss der praxisintegrierte „Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik“ auf dem Niveau DQR 4 oder 6 an der HTW Saar absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss ist die Anerkennung unbefristet.
- Studierende aus pädagogischen oder sozialpädagogischen Fachrichtungen können für die ganze Laufzeit ihres Studiums anerkannt werden. In diesem Fall muss zusätzlich für jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.