Platzvergabe über die Landkreise des Saarlandes
Durch die im Saarland vorherrschende Trägerhoheit obliegt die Vergabe der einzelnen Plätze dem jeweiligen Träger einer Kindertageseinrichtung. Gewährleistungsträger für die Bereitstellung von Plätzen sind die örtlichen Jugendämter, die somit für die Jugendhilfeplanung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Das Ministerium für Bildung und Kultur als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat weder auf die Bereitstellung noch auf die Vergabe der Plätze Einfluss.
Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind von einer Tagesmutter oder von einem Tagesvater betreuen zu lassen. Die Organisation dessen wird ebenfalls im örtlich zuständigen Jugendamt durchgeführt. Die entsprechende Jugendhilfeplanung sollte Ihnen in dieser Frage ebenfalls weiterhelfen können.
Die richtige Ansprechperson aufgeschlüsselt nach örtlicher Zuständigkeit finden Sie nachstehend:
Landkreis Neunkirchen
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Saarpfalz-Kreis
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Landkreis Saarlouis
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Landkreis Merzig-Wadern
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Landkreis St. Wendel
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Regionalverband Saarbrücken
Saarbrücken Bezirk Dudweiler, Sulzbach, Quierschied, Friedrichsthal und überregionale Einrichtungen
Elisabeth Scholten
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