Thema: Frühkindliche Bildung
| Ministerium für Bildung und Kultur | Kindergärten, Horte und Krippen

Platzvergabe über die Landkreise des Saarlandes

Das Ministerium für Bildung und Kultur als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat weder auf die Bereitstellung noch auf die Vergabe der Plätze Einfluss. Durch die im Saarland vorherrschende Trägerhoheit obliegt die Vergabe der einzelnen Plätze dem jeweiligen Träger einer Kindertageseinrichtung. Gewährleistungsträger für die Bereitstellung von Plätzen sind die örtlichen Jugendämter, die somit für die Jugendhilfeplanung und die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig sind. Die richtige Ansprechperson aufgeschlüsselt auf die örtliche Zuständigkeit finden Sie nachstehend:

Landkreis Neunkirchen

Jugendamt Neunkirchen
Zozane Sisamci

Saarpfalz-Kreis

Jugendamt des Saarpfalz-Kreises
Hans-Josef Daubaris

Landkreis Saarlouis

Jugendamt Saarlouis
Helena Klein

Landkreis Merzig-Wadern

Jugendamt Merzig
Anja Kuster

Landkreis St. Wendel

Jugendamt St. Wendel
Monika Gerhart

Regionalverband Saarbrücken

Nicole Braun-Legatte
Saarbrücken Bezirk Dudweiler, Sulzbach, Quierschied, Friedrichsthal, Kleinblittersdorf und überregionale Einrichtungen

Elisabeth Scholten
Saarbrücken Bezirk West und Bezirk Halberg, Großrosseln, Riegelsberg, Heusweiler

N. N.
Bezirk Mitte, Püttlingen, Völklingen

Neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gibt es auch die Möglichkeit, Ihr Kind bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen zu lassen. Die Organisation dieser wird ebenfalls im örtlich zuständigen Jugendamt durchgeführt und die entsprechende Jugendhilfeplanung sollte Ihnen in dieser Frage ebenfalls weiterhelfen können.