Kitas stärken, Kinder schützen: Schulungsoffensive setzt Maßstäbe für Qualität im Kinderschutz
Heute fand der erste von mehreren landesweiten Schulungsterminen zum Kinderschutz in saarländischen Kindertageseinrichtungen statt. Mit der Beratungsoffensive unterstützt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) Fachkräfte, Träger und Fachberatungen dabei, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen und sicher zu handeln.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Kinder verdienen nicht nur Schutz, Respekt und eine gewaltfreie Erziehung – sie verdienen von Anfang an die bestmögliche Bildung und Förderung. Das ist nur möglich, wenn sie sich in ihrer Umgebung sicher, gesehen und ernst genommen fühlen. Frühkindliche Bildung kann nur gelingen, wenn Kinder in einem geschützten Raum aufwachsen, der geprägt ist von Vertrauen, Zuwendung und stabilen Beziehungen.
Gerade deshalb ist die konsequente Umsetzung von Schutzkonzepten in den Kitas so entscheidend. Die Schulungen im Rahmen unserer Beratungsoffensive helfen den pädagogischen Fachkräften, sich in rechtlich schwierigen Situationen sicher zu bewegen, klare Einschätzungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen nicht nur informieren, sondern stärken – denn wer täglich mit Kindern arbeitet, trägt eine große Verantwortung und braucht verlässliche Strukturen, Wissen und Rückhalt.“
Mit der aktuellen Beratungsoffensive setzt das MBK ein starkes Zeichen für mehr Sicherheit, Qualität und Unterstützung im Kinderschutz. Die Schulungen vermitteln praxisnah, wie Situationen wie Personalmangel, bauliche Mängel oder übergriffiges Verhalten erkannt und korrekt gemeldet werden können. Dabei stehen der gesetzlich geregelte Meldeweg nach § 47 SGB VIII, rechtliche Grundlagen sowie Präventions- und Schutzkonzepte im Mittelpunkt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Fachkräfte ein Zertifikat.
Alle bisher angebotenen Termine bis August 2025 sind mit jeweils 150 Teilnehmenden ausgebucht – ein deutliches Zeichen für das hohe Engagement der Fachkräfte. Weitere Schulungstermine folgen im Herbst.
Hintergrund
Seit dem 1. Juli 2011 sind alle Kindertageseinrichtungen im Saarland gesetzlich verpflichtet, ein institutionelles Kinderschutzkonzept umzusetzen. Im Jahr 2019 wurde diese Vorgabe um die Verpflichtung zu einem sexualpädagogischen Konzept ergänzt. Die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII wurden im Zuge der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts 2012 verschärft. Sie verpflichten Fachkräfte dazu, das zuständige Jugendamt zu informieren, wenn Anzeichen für eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls erkennbar sind – etwa durch bauliche Mängel, unzureichende personelle Besetzung oder auffälliges Verhalten von Mitarbeitenden, Kindern oder externen Personen.
Medienansprechpartner
Jannica Hümbert
Pressesprecherin
Trierer Straße 33
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