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Ministerium für Bildung und Kultur erleichtert den Ausbau für Solaranlagen an Kulturdenkmälern

Das Saarland setzt ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit: Ab sofort wird es für Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern deutlich einfacher, Solaranlagen zu installieren. Mit der heute, am 3. April 2025, veröffentlichten Solaranlagenrichtlinie sorgt das Ministerium für Bildung und Kultur für eine schnellere und unbürokratischere Genehmigung von Solaranlagen an, auf oder im Umfeld von Kulturdenkmälern.

Ministerin Christine Streichert-Clivot: „Denkmalschutz und Klimaschutz müssen keine Gegensätze sein – im Gegenteil: Sie können sich sinnvoll ergänzen. Mit der neuen Solaranlagenrichtlinie machen wir den Weg frei für eine klimafreundliche Zukunft, ohne unser historisches Erbe aus dem Blick zu verlieren. Wir erleichtern es den Menschen, erneuerbare Energien zu nutzen, und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau.“

Die mit dem Landesdenkmalamt des Saarlandes erarbeitete und mit dem Landesdenkmalrat abgestimmte Richtlinie sorgt für eine klare und einheitliche Genehmigungspraxis: Solaranlagen an, auf oder im Umfeld eines Baudenkmals sollen in der Regel genehmigt werden. Eine Ablehnung ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise, wenn erhebliche Eingriffe in die denkmalwerte Substanz – etwa Dachkonstruktion, Dachhaut oder Fassade – vorliegen. Die neue Regelung leistet einen entscheidenden Beitrag in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft.

Bei Fragen oder Antragsvorhaben können sich Bürgerinnen und Bürger an das Landesdenkmalamt des Saarlandes wenden.

Medienansprechpartner

Jannica Hümbert, Stellvertrende Pressesprecherin des Ministerium für Bildung und Kultur

Jannica Hümbert
Stellvertretende Pressesprecherin

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken