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Bildung für digitale Mündigkeit statt unkontrollierter Nutzung: Klare Regeln für Mobiltelefone und Smartwatches an Grundschulen

Das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes (MBK) wird eine landesweite Regelung einführen, die die Nutzung privater Mobiltelefone und Smartwatches an Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen grundsätzlich untersagt und stellt die Konzentration, soziale Interaktion und Sicherheit der Kinder in den Mittelpunkt. Damit wird eine bereits in vielen Schulen gängige Praxis gestärkt und ein einheitlicher Rahmen für alle Schulen mit Primarstufe geschaffen.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Unsere Kinder wachsen in einer zunehmend digitalisierten Welt auf und verfügen immer häufiger bereits im Grundschulalter über Mobiltelefone. Weil Handys im Unterrichts nichts verloren haben, verbieten unsere Grundschulen im Rahmen der Schulordnungen die private Nutzung von digitalen privaten Endgeräten, Mobiltelefonen und Smartwatches, auch im Schulalltag, und das regeln sie kindgerecht! Das findet auch meine volle Unterstützung. Die nun geplante Regelung wird bereits bestehende Vorgaben aufgreifen und für Klarheit innerhalb der Schulgemeinschaften sorgen. Die Nutzung privater Mobiltelefone sowie Smartwatches wird an allen Schulen in der Primarstufe grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für den Einsatz von Mobiltelefonen aus pädagogischen, medizinischen Gründen oder in Notfällen werden dabei berücksichtigt.“

Bereits jetzt stellt das MBK durch eine umfassende Digitalisierungsstrategie eine kontrollierte und pädagogisch sinnvolle Heranführung an digitale Medien sicher. Die Vermittlung von Medienkompetenz beginnt bereits in der ersten Klasse der Grundschule und wird für die Klassenstufen 1 bis 10 fachintegrativ im Rahmen des Basiscurriculums Medienbildung und Informatische Bildung umgesetzt. Zudem sorgt der Zertifikatskurs Medienbildung für Lehrkräfte für eine inhaltliche Verankerung der Themenfelder in der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Ab der dritten Klasse werden Schülerinnen und Schüler flächendeckend mit schulgebundenen mobilen Endgeräten ausgestattet, an 13 Pilotschulen wird die Nutzung personalisierter Geräte wissenschaftlich erprobt. Die Online-Schule Saarland (OSS) bietet eine moderne Bildungscloud, die digitales Lernen sinnvoll integriert und das aktuell geplante Digitale-Bildungs-Gesetz wird die Landesweite Systematische Medienausleihe Saarland (LSMS) nachhaltig absichern und die Digitalisierung unserer Schulen gesetzlich verankern.

Die nun geplante Regelung zur Nutzung privater Mobiltelefone und Smartwatches für Grundschulen und die Primarstufe geht über ein reines Verbot hinaus: Sie stärkt Schulen dabei, Schülerinnen und Schülern digitale Mündigkeit zu vermitteln.

"Wir setzen nicht nur klare Regeln, sondern fördern gleichzeitig Medienkompetenz und kritisches Denken im Umgang mit digitalen Technologien. Die Schule bleibt ein Ort der Bildung und Erziehung – und das bedeutet auch, Grenzen und Orientierung zu geben", so Ministerin Streichert-Clivot weiter.

Bis zur Umsetzung der Regelung sind Schulen aufgefordert, ihre Schulordnungen entsprechend anzupassen und Eltern sowie Mitbestimmungsgremien aktiv einzubeziehen. Zudem soll der Umgang mit digitalen Medien verstärkt in die schulischen Schutzkonzepte gegen (Cyber-)Mobbing und digitale (sexualisierte) Gewalt integriert werden. Ergänzend stehen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Eltern über den Bildungscampus Saarland und das landesweite Projekt Elternschule zur Verfügung.

Die Umsetzung der neuen Regelung wird eng begleitet. Zu Beginn des Schuljahres 2025/26 wird eine landesweite Abfrage durchgeführt, um den Stand der Umsetzung zu evaluieren und weiterführende Maßnahmen abzuleiten.

Medienansprechpartner

Jannica Hümbert, Stellvertrende Pressesprecherin des Ministerium für Bildung und Kultur

Jannica Hümbert
Stellvertretende Pressesprecherin

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken