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Glück auf: Steigerlied gehört jetzt zum Immateriellen Kulturerbe von ganz Deutschland

Bräuche und Traditionen des Bergbaus prägen das kulturelle Erbe des Saarlandes. Dazu gehört das Steigerlied. Die Kulturminister:innenkonferenz hat entschieden, das Lied der Bergleute in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen.

Damit ist das Steigerlied eines von 13 neuen Kulturformen. Seit dem letzten Jahr ist das Steigerlied bereits offiziell als Immaterielles Kulturgut des Saarlandes anerkannt. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hatte 2021 vorgeschlagen, das Lied der Bergleute in das Landesverzeichnis aufzunehmen.

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger erklärt hierzu: „Das Steigerlied gehört zur saarländischen Identität und Kultur. Ich bekomme Heimatgefühle, wenn ich es höre oder singe. Es ist ein Zeichen großen Respekts vor den Bergmanns-Traditionen, dass das Steigerlied zum immateriellen Kulturerbe erklärt wurde“.

Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt: „Für mich als Bergmannstochter ist das eine ganz wunderbare Nachricht. Das Steigerlied ist die Hymne der Bergleute und integraler Bestandteil der im Saarland besonders lebendigen Bergbautraditionen. Das Bergbauerbe gehört untrennbar zu unserem Land und zu unserer Kultur. Mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis wird dem Steigerlied eine große öffentlich sichtbare Anerkennung zuteil“.

„Der Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine des Saarlandes e.V. freut sich und ist stolz, seinen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass das Steigerlied nicht nur in das saarländische immaterielle Kulturerbe, sondern jetzt auch in das bundeweite immaterielle Kulturerbe aufgenommen wurde. Das Steigerlied, die geheime Hymne des Saarlandes, gehört zu den Bergbauregionen wie das „Vater unser“ zur Kirche“, ergänzt Bernd Mathieu, der Präsident des Landesverbands der Bergmanns-, Hütten und Knappenvereine.

Für das bundesweite Verzeichnis hat Nordrhein-Westfalen das Steigerlied mit Unterstützungen des Saarlandes vorgeschlagen. Mit dem Immateriellen Kulturerbe unterstützt die Unesco seit 20 Jahren die Weitergabe, Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen in Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Das bundesweite Verzeichnis existiert seit 2013 und umfasst nun 144 Formen gelebter Kultur in Deutschland. Es zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden.

Im Saarland wird das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2022 umgesetzt. Hier gelten neben dem Steigerlied die Gehöferschaft Wadrill, das Nikolauspostamt, das Festival Perspectives, die Arbeitskammer, der Viez und das Mundarttheater zum immateriellen Kulturerbe unseres Landes.

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Pressesprecher

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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