Testangebot für Beschäftigte an Schulen und Schüler*innen wird ausgeweitet - Beschaffung medizinischer Masken für Kinder
Die saarländischen Grundschulen starten nach den Winterferien am 22. Februar 2021 in den Wechselunterricht. Die Corona-Lage im Saarland entwickelt sich positiv. Für zusätzliche Sicherheit an den Schulen sorgt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) mit einer Ausweitung der freiwilligen Testangebote.
Die Beschäftigten an den Schulen und die Schüler*innen sollen sich bis zu zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Zum Einsatz kommen Antigen-Schnelltests. Die Tests werden zunächst in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland durch medizinisch geschultes Personal an den Schulen durchgeführt. Außerdem beschafft das Land medizinische Masken für Kinder.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Corona-Lage im Saarland entwickelt sich positiv und an unseren Schulen haben wir bereits strenge Hygiene- und Infektionsschutzregelungen, mit denen ein sicherer Schulbetrieb auch in der Pandemie möglich ist. Mit der Ausweitung des Testangebots sorgen wir für zusätzliche Sicherheit an unseren Schulen. Klar ist, dass wir immer wieder auch Corona-Fälle mit Schulbezug haben werden, solange wir uns in der Pandemie befinden.“
Die Teilnahme am Testangebot ist sowohl für die Beschäftigten als auch die Schüler*innen freiwillig. Bei minderjährigen Schüler*innen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Erziehungsberechtigten werden zeitnah über das Testangebot informiert. Im Falle eines positiven Schnelltest-Ergebnisses wird zur Absicherung des Ergebnisses ein weiterer Test (PCR-Test) durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt, das dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleitet. Sobald Schnelltests zur Selbstanwendung zugelassen sind, sollen diese zur Anwendung kommen. Bisher konnten sich Beschäftigte an den Schulen beim Landestestzentrum in Saarbrücken auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Dieses Angebot bleibt bestehen.
Beschaffung medizinischer Masken in Kindergröße für die Schulen
Mit der am 16. Februar 2021 beschlossenen Corona-Verordnung des Landes wird auch an den Schulen das Tragen medizinischer Masken – d.h. OP-Masken oder Masken höherer Standards – verpflichtend. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) zeichnet sich – im Gegensatz Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB), sogenannte Alltagsmasken – durch genormte Herstellungs- und Zertifizierungsprozesse aus. Damit bieten medizinische Masken mehr Sicherheit als MNB. Das MBK wird den Schulen deshalb kurzfristig medizinische Masken in Kindergröße zur Verfügung stellen. Die Masken sollen während des gesamten Schulbetriebes getragen werden. Natürlich sind auch Tragepausen vorgesehen. Den Schüler*innen soll die Möglichkeit zu Erholungspausen im Freien sowie bei Bedarf auch während der Unterrichtsstunde und während des Lüftens gegeben werden. Den Schüler*innen ist während dieser Tragepausen im Unterricht weiterhin auch das Trinken mitgebrachter Getränke am Platz erlaubt.
Medienansprechpartner
Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
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