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Kitas: Bildungs- und Betreuungsangebot kann in Anspruch genommen werden - Testangebot für Kita-Beschäftigte wird ausgeweitet

Der Aufruf an Eltern von Kita-Kindern, die Betreuung ihrer Kinder möglichst privat zu organisieren, entfällt mit dem Auslaufen der noch bis zum 21. Februar 2021 gültigen Corona-Rechtsverordnung des Landes.

Die Kitas befinden sich dann, wie auch bisher, im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygiene- und Infektionsschutzauflagen. Gleichzeitig sollen die freiwilligen Testangebote für Kita-Beschäftigte ab der kommenden Woche ausgeweitet werden.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Wir wissen, wie wichtig der Zugang zu den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten in den Kitas für Kinder ist und dass viele Eltern von Kita-Kindern unter großem Druck stehen. Bei vielen sind die Kräfte am Ende und sie müssen Familie und Beruf auch in der Pandemie miteinander vereinbaren können. Gleichzeitig entwickelt sich die Corona-Lage im Saarland gut, die Infektionszahlen sinken weiter. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der Landesregierung darauf verständigt, auf den Aufruf an die Eltern, die Betreuung ihrer Kita-Kinder privat zu organisieren, zu verzichten. Mit der Ausweitung der freiwilligen Testangebote für die Beschäftigten in den Kitas sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Das in der Landesregierung zu ermöglichen, war mir wichtig.“

Der Ministerrat hat beschlossen, dass alle Kita-Beschäftigten sich ab der kommende Woche zweimal wöchentlich auf Kosten des Landes mit Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können, um zusätzliche Sicherheit zu erreichen. Hierzu steht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) in Verhandlungen vor allem mit der ärztlichen Seite, Corona-Schnelltests aus den Mitteln der Landesreserve stehen zur Verfügung. Die Organisation des Testangebotes für die Kita-Beschäftigten erfolgt in der Verantwortung des MSGFF und des dort angesiedelten Landesjugendamtes (LJA). Die Kita-Träger werden über das zuständige LJA über die geltenden Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen und die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Testangebote in den Einrichtungen informiert. Masken für die Beschäftigten, Lüften und weitere Hygienemaßnahmen wie die Bildung möglichst fester Gruppen sind in den Einrichtungen weiterhin notwendig.

Ministerin Monika Bachmann: „Die Angebote der Kindertagesbetreuungseinrichtungen haben für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern oder der Sorgeberechtigten höchste Bedeutung. Diese Angebote den Betroffenen wieder zur Verfügung stellen zu können, war immer Aufgabe und Ziel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Gleichzeitig ist mir aber auch der Schutz und die Gesundheit der in den Kitas beschäftigten Personen in dieser Pandemielage ein wichtiges Anliegen. Das nun zu schaffende Testangebot für die Beschäftigten in den Kitas soll diesen Zielen dienen. Die Planungen und die Umsetzung hierzu werden nach dem gestrigen Ministerratsbeschluss nun zügig umgesetzt. Ich möchte an dieser Stelle herzlich für die seit Beginn der Pandemie eingebrachte Geduld und das Verständnis für die notwendigen, aber nicht immer einfachen Maßnahmen bedanken. Dem hervorragenden Engagement aller Träger der Betreuungseinrichtungen, den Leitungen und allen Beschäftigten in den Einrichtungen vor Ort ist es zu verdanken, dass die Eltern und Sorgeberechtigten ihre Kinder in der ganzen Zeit in guten Händen wissen.“

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Pressesprecher

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken