Beschluss der Landesregierung: Vorsichtige Rückkehr zur Normalität auch im Bildungs- und Kulturbereich
Die Landesregierung hat heute eine neue Verordnung beschlossen, mit der die bisherige infektionsrechtliche Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab Montag, den 4. Mai, abgelöst wird. Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt die neue Verordnung als gute Grundlage, um im Bildungs- und Kulturbereich weitere Schritte in Richtung einer verantwortungsvollen Normalität gehen zu können.
„Der Gesundheitsschutz steht weiterhin an erster Stelle. Wir können die Lage aber inzwischen besser bewerten, als noch vor sechs Wochen, weil wir mehr über das Virus wissen. Es geht jetzt darum, einen neuen verantwortungsvollen Umgang mit der Situation zu finden, ein Stück Normalität jenseits des Lockdowns. Das schließt eine vorsichtige Öffnung auch im Bildungs- und Kulturbereich mit ein – immer unter den Maßgaben des notwendigen Infektionsschutzes und in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden. Bildung und Kultur leben vom persönlichen Austausch“, so Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.
Die Museen im Saarland können ab Montag, den 4. Mai, wieder öffnen. Volkshochschulen, berufliche Fort- und Weiterbildungsstätten sowie sonstige öffentliche und private Bildungsstätten dürfen mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl wieder an den Start gehen. Musik-, Kunst- und Schauspielschulen können - unabhängig von der Trägerstruktur und nach den Maßgaben des Infektionsschutzes – ebenfalls wieder öffnen. Für die Musikschulen gilt dies nur für den instrumentalen und vokalen Unterricht, soweit nicht mehr als drei Personen einschließlich der Lehrperson daran teilnehmen. Auch sozialpädagogische Einrichtungen sowie Gemeinwesenprojekte, die wichtige Jugend- und Familienarbeit leisten, können wieder Angebote machen. Hier gelten ebenfalls die Beschränkungen des Infektionsschutzes.
Die heute mit der Änderungsverordnung beschlossene Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen ist in ihrer Gültigkeit bis zum 17. Mai befristet.
Streichert-Clivot erklärt dazu: „Klar ist, dass Familien, Kinder und Jugendliche eine Perspektive brauchen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen noch vor den Sommerferien wieder an die Schulen zurückkehren können. Wie genau, das werden wir in der Landesregierung beraten. Wir beginnen jetzt mit dem stufenweisen Wiedereinstieg in das Schulleben und bauen die Notbetreuung aus. Mein Ziel ist, so schnell es die Pandemie zulässt, wieder in einen möglichst regulären Betrieb zu kommen, auch in den KiTas. Sie werden nicht nur zur Betreuung, sondern auch als Bildungseinrichtungen für unsere Kinder dringend gebraucht. Hier geht es auch um Bildungsgerechtigkeit und Entwicklungsperspektiven für unsere Jüngsten.“
Medienansprechpartner
Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
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