Musterhygieneplan erarbeitet: Infektionsschutz steht bei der Wiederöffnung der Schulen und Abschlussprüfungen an erster Stelle
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien, Virolog*innen des Universitätsklinikums des Saarlandes sowie Personalvertretungen, den Schulträgern und den lokalen Gesundheitsbehörden einen Musterhygieneplan für die Schulen im Saarland erarbeitet. Im Hygieneplan sind die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Schulen zu treffenden Maßnahmen und einzuhaltenden Verhaltensregeln für den Infektionsschutz aufgeführt.
Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:
„Bei der vorsichtigen und schrittweisen Wiederöffnung unserer Schulen ab dem 4. Mai steht der Schutz der Gesundheit aller direkt und indirekt Beteiligten an erster Stelle. Wir haben – abgestimmt mit den zuständigen Gesundheitsexpertinnen und –experten – einen Hygieneplan erarbeitet, der eine gute Grundlage für den möglichst sicheren Wiedereinstieg in das Schulleben und die bevorstehenden Abschlussprüfungen ist. Der Hygieneplan entspricht den aktuellen Empfehlungen der Wissenschaft. Bei der Abstandsregelung – es gelten zwei statt anderthalb Meter Mindestabstand – gehen wir über die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts hinaus.
Außerdem wird das Tragen von Mund-Nasenschutz (MNS) geregelt:
Dazu heißt es im Musterhygieneplan:
„Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB): Dieser Musterhygieneplan berücksichtigt ausschließlich das Schulgebäude und das zur Schule gehörende Schulgelände, auf das sich die Aufsichtsplicht der Schule erstreckt. Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer textilen Barriere im Sinne einer MNB (sogenannte community masks oder Behelfsmasken, z. B. Textilmasken aus Baumwolle) im Klassenraum. Umso wichtiger ist es, auch dort auf die strikte Einhaltung der Abstandregelung von grundsätzlich 2 m zu achten. Das Tragen von community masks oder Behelfsmasken außerhalb der Klassenräume auf dem Schulgelände ist dagegen verpflichtend. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Daher darf das Tragen einer MNB auch in den Klassenräumen nicht untersagt werden.
Wichtig ist natürlich, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an diese Regeln halten. Jede und jeder Einzelne ist hier gefordert, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Für Personen, die zu einer Risikogruppe gehören oder mit solchen zusammenleben, gibt es Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht im Unterricht und Sonderregelungen für die Prüfungen.“
Medienansprechpartner
Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
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