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Bildungsministerin Streichert-Clivot begrüßt Beschluss der Regierungschefs in Bund und Ländern zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb

Im Saarland wird der Einstieg ab dem 4. Mai in den Abschlussklassen aller Schulformen unter strengsten Auflagen des Infektionsschutzes erfolgen.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot begrüßt den Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern, der auf einer Vorbereitung der KMK beruht und sieht das Saarland entlang der beschlossenen Leitlinien für einen Wiedereinstieg ab dem 4. Mai 2020 gut vorbereitet. „Die Öffnung der Schulen erfolgt unter strengen Maßstäben des Infektionsschutzes in kleinen Schritten und unter der Voraussetzung, dass der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler,  der Lehrkräfte und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulen gewährleistet werden kann. Das Wichtigste bei unseren Planungen ist und bleibt, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller in Schulen Beschäftigten. Deswegen werden wir alle Schritte in Absprache mit den Gesundheitsbehörden des Landes und der Landkreise vornehmen. Durch die Öffnung der Schulen wollen wir nicht nur sicherstellen, dass der pädagogische Auftrag auch im Präsenzunterricht erfüllt wird, sondern auch, dass ein strukturierter Schulalltag langsam und bedacht erneut starten kann. Wir alle vermissen natürlich soziale Kontakte: Den Schulgemeinschaften, vor allem den Schülerinnen und Schülern, geht es da nicht anders.“

Die Einigung von Bund und Ländern sowie die Beschlüsse der KMK sehen vor, dass eine Öffnung der Schulen stufenweise erfolgen soll. Prioritär, in einer ersten Stufe, können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.

Konkret wird im Saarland ab dem 4. Mai in einem ersten Schritt der Unterricht in den Klassenstufen 9 und 10 der Gemeinschaftsschulen und dem Schwerpunkt auf die konkrete Vorbereitung in den Prüfungsfächern des Hauptschulabschluss und des Mittleren Bildungsabschlusses erfolgen sowie den angehenden Abiturientinnen und Abiturienten an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien eine Prüfungsvorbereitung auf das Abitur angeboten.

Ebenso wird eine Beschulung der vierten Jahrgangsstufe der Grundschule schrittweise in kleinen Lerngruppen beginnen.

Im Bereich der Beruflichen Schulen steht die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen im Vordergrund. Hierbei werden Schülerinnen und Schüler auf die entsprechenden Prüfungen am jeweiligen Standort vorbereitet. In einem zweiten Schritt wird ab dem 11. Mai der Unterricht für Schülerinnen und Schüler des ersten  Jahres der Hauptphase an Gymnasien (Klassenstufe 11), sowie an Gemeinschaftsschulen (Klassenstufe 12) erfolgen.

Insgesamt könnten damit – in allen Schulformen – bis zu 26.000 Schülerinnen und Schüler in dieser ersten Stufe wieder in den Schulalltag integriert werden.

„Die kommenden zwei Wochen vor der Öffnung der Schulen sind als Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden können. Wir sind mit den Landräten, den Kommunen, Personalvertretungen der Lehrkräfte und der Eltern- und Schülervertretungen im regen Ausstauch, wie wir die Schulen schrittweise und behutsam öffnen können“, so die Ministerin.

Dazu zählen auch die Organisation der Schülerbeförderungen, die Entwicklung eines landesweiten Musterhygieneplans zum Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen, wie auch Vorgaben zum Umgang mit vulnerablen Gruppen.

Die Unterrichtsgestaltung hängt von den jeweiligen Klassenstufen ab. Durchschnittlich soll der Unterricht auf circa 20 Wochenstunden ausgelegt werden. Dabei findet eine Konzentration auf die Kernfächer bzw. die Prüfungsfächer statt. Außerdem wird es je nach Klassenstufe eine bestimmte Anzahl an Klassenleiterstunden/Stunden für individuelle Arbeit geben, die individuell genutzt werden können, z. B. auch für Unterrichtsangebote der Schule in anderen Fächern.

Die Notbetreuung bleibt sowohl in den KiTas als auch in den Schulen weiterhin bestehen. Eine Öffnung des Regelbetriebes von Kindertageseinrichtungen sieht die Einigung zwischen Bund und Ländern nicht vor. Ggf. wird die Notbetreuung über eine Erhöhung der Gruppenanzahl bedarfsgerecht ausgebaut, weil die Lockerung des wirtschaftlichen Lebens voraussichtlich mit einer erhöhten Nachfrage einhergehen wird. Die Notbetreuung steht weiterhin für die Altersgruppen 0 - 6 Jahre (KiTa) und 6 - 12 Jahre (Schule) zur Verfügung. KiTa- und Schulträger sind weiterhin angehalten, die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorzunehmen. Die Träger stehen diesbezüglich mit den örtlichen Gesundheitsämtern in Kontakt.

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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