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Nach Hamburger Urteil zum Umgang mit Vollverschleierung an Schulen: Ministerin Streichert-Clivot schlägt Änderung des Schulordnungsgesetzes vor

Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt in Hinblick auf die kürzlich getroffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zum Umgang mit Vollverschleierung an Schulen:

„Unsere Schulen sind ein demokratischer Lebens- und Lernort. Zu einem offenen, respektvollen Umgang und einem geregelten Miteinander gehören auch die Kommunikation und der freie Diskurs. Das bedeutet, Gestik und Mimik der Schülerinnen und Schüler wahrnehmen zu können. Wir bestärken Schülerinnen und Schüler darin, aufgeklärte und selbstbestimmte Entschei-dungen zu treffen - auch bei der Wahl ihrer Bekleidung. Maßgeblich ist für uns immer, dass an unseren Schulen in jedem Fall eine funktionierende Kommunikation von Angesicht zu Angesicht sichergestellt ist und Grundrechte gewahrt sind. Auch das geltende Schulordnungsgesetz geht von diesem Leitsatz aus. Im Saarland gab es bisher keinen einzigen Fall, in dem eine Schülerin vollverschleiert zum Unterricht erschienen wäre.“

Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wird das Ministerium für Bildung und Kultur – wie etwa Hamburg und Rheinland-Pfalz - eine Gesetzesänderung  vorbereiten, um die auch bisher schon im Schulordnungsgesetz angelegte Sicherstellung einer funktionierenden Kommunikation im Unterricht im Lichte der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg auch für die Zukunft entsprechend auszugestalten.

Medienansprechpartner

Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

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