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Förderung der Freien Szene im Saarland: Bildungs- und Kulturministerium startet neue Antragsrunde

Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat gestern eine neue Antragsrunde zur Förderung der Freien Szene im Saarland gestartet. Insgesamt wurde der Antragsetat im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt und beläuft sich damit auf 100.00 Euro. Bis zum 28. Februar können Akteur*innen der freien Szene beim MBK einen Antrag auf Förderung stellen.

Es    können    Anträge    zur    Förderung    von    Projekten und – neu in diesem Jahr – auch Anträge  zur  Förderung von Wiederaufnahmen  sowie  Gastspielen  im  Saarland oder in der Großregion sowie zur Rechercheförderungen gestellt werden.

„Mit dieser Möglichkeit tragen wir schwierigen Situation, in der sich die saarländische Freie Szene befindet, Rechnung. Die Freie Szene hat in den letzten Jahren deutlich an Professionalität gewonnen. Sie ist ein maßgeblicher Teil unserer Kulturlandschaft, eröffnet ungewöhnliche Perspektiven, greift gesellschaftspolitische Themen auf und hinterfragt gewohnte Sicht- und Arbeitsweisen. Das ist wichtig, das unterstützen wir als Land", so Ministerin Christine Streichert-Clivot.

Die  Empfehlung  über  die  Förderwürdigkeit  spricht  eine  fünfköpfige  Jury  aus. Kriterien sind hier beispielsweise die Professionalität,  Originalität  und  künstlerische  Qualität bei  der  Er- und  Bearbeitung  von  Theaterproduktionen, Nachwuchsförderung, gesellschaftspolitische Relevanz der Themen, die Erschließung neuer Zuschauer*innengruppen sowie Inklusion in Bezug auf Form, Inhalte und Arbeitsweise der Projekte.

Die maximalen Antragssummen belaufen sich auf:

  • 25.000 Euro für Projektförderung
  • 2.500 Euro für Wiederaufnahme/Gastspielförderung
  • 3.000 Euro für Rechercheförderung

Jede*r Antragssteller*in kann in jeder Kategorie einen Antrag auf Förderung stellen, maximal also insgesamt drei Anträge.

Die Antragsteller*innen müssen einen Saarlandbezug vorweisen und auch die Premiere eines geförderten Projekts soll im Saarland stattfinden.

Spätestens eineinhalb Jahre nach der Zustellung des Zuwendungsbescheids soll das geförderte Projekt realisiert werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sollten bereits beim Stellen des Antrags möglicherweise geringere Einnahmen aufgrund einer Begrenzung der Zuschauer*innenzahlen berücksichtigt werden, ebenso wie eine Corona-konforme Realisierung des Projekts. Letztere sollte in den eingereichten Unterlagen ausgeführt werden.

Die notwendigen Formulare sowie Informationen zu den Förderkriterien sind hier zu finden Freie Szene