Förderrichtlinie: Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (2021)
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern die Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern und sind die Basis für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Koalitionsvertrag des Bundes wurde für die 19. Legislaturperiode vereinbart, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. In Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 soll der Infrastrukturausbau weiter zügig vorangetrieben werden, um vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorhalten zu können. In diesem Kontext stellt der Bund den Bundesländern zur Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung Investitionsmittel von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Hiervon gewährt der Bund den Ländern in einem ersten Schritt Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Davon entfallen rund 9 Mio. Euro Bundesmittel auf das Saarland.
Nach Inkrafttreten der entsprechenden Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung am 28. Dezember 2020 und der entsprechenden saarländischen Förderrichtlinie am 15. Januar 2021 kann nun mit der Umsetzung des Programms begonnen werden.
Gefördert werden können sowohl quantitative als auch qualitative Maßnahmen im Ganztagsbereich, d. h. Investitionen in Bau, Sanierung und Ausstattung. Insgesamt stehen für Investitionen in die saarländischen Schulen Bundesmittel in Höhe von rund 9 Millionen Euro und Landesmittel von rund 1,9 Mio. Euro zur Verfügung. Nähere Einzelheiten können der Förderrichtlinie sowie dem Leitfaden zum Investitionsprogramm entnommen werden. Für Antragsteller wird ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt.