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Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz: Rechtsverordnungen für drei weitere Branchen

Für die Branchen des Kraftfahrzeuggewerbes, des Abbruch- und Abwrackgewerbes und den Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb gibt es seit dem 1.April Rechtsverordnungen innerhalb des Fairer-Lohn-Gesetzes.

„Als erstes Bundesland haben wir im Saarland die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifbedingungen gebunden und damit einen Systemwechsel eingeleitet. Gute Arbeit wird hier nicht nur propagiert, sondern auch gelebt. Wer im Saarland Aufträge von der öffentlichen Hand umsetzen möchte, muss dafür Tariflohn zahlen. Das gilt seit dem 1.April auch für die Branchen des Kraftfahrzeuggewerbes, des Abbruch- und Abwrackgewerbes und den Verpflegungsdienstleistungen, Catering und Kantinenbetrieb“, so Arbeitsminister Magnus Jung, anlässlich der drei neuen Rechtsverordnungen, die im Rahmen der Umsetzung des sog. Fairer-Lohn-Gesetzes am 1. April in Kraft getreten sind.

Die Rechtsverordnungen legen die Arbeitsbedingungen der bei öffentlichen Aufträgen eingesetzten Arbeitnehmer:innen gemäß den jeweils einschlägigen Tarifverträgen fest.

Zwischenzeitlich sind auf der Grundlage des Fairer-Lohn-Gesetzes schon über zehn branchenspezifische Rechtsverordnungen in Kraft, und die noch ausstehenden Verordnungen werden sukzessive folgen. Eine Übersicht der erlassenen Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue

Medienansprechpartner

Sandy Stachel
Pressesprecherin

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