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Nächster Schritt für mehr faire Löhne im Saarland: Neue Rechtsverordnungen für die Vergabe öffentliche Aufträge im Metallhandwerk und im Einzelhandel

Die Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes nimmt weiter Fahrt auf: Zum 01.01.2023 sind weitere Rechtsverordnungen im Rahmen des Fairer Lohn-Gesetzes in Kraft getreten: Die sogenannten Verordnungen über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Metallhandwerk und im Einzelhandel.

Damit werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in zwei weiteren Branchen Tariflöhne an die dort eingesetzten Arbeitnehmer:innen gezahlt. „Das Saarland setzt seinen eingeschlagenen Weg fort hin zu einem fairen Arbeitsmarkt und zu einer stärkeren Tarifbindung. Gute Arbeit wird hier zu Lande nicht nur propagiert, sondern auch gelebt“, so Arbeitsminister Dr. Magnus Jung. Dabei gehen die öffentlichen Auftraggeber mit gutem Beispiel voran.

Die Entwürfe weiterer Rechtsverordnungen zum Fairer-Lohn-Gesetz werden in Kürze im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht, damit die Sozialpartner Gelegenheit haben, sich bei deren Ausgestaltung miteinzubringen.

Alle bereits erlassenen Verordnungen zur Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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