Aufgabengebiete des Geschäftsbereichs 2
Der Geschäftsbereich 2 des LUA ist fachtechnische und Aufsichtsbehörde für den Themenbereich Wasser.
Fachbereich 2.1 Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz
Der Fachbereich 2.1 - Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz ist zuständige untere Wasserbehörde zum Schutz des Grundwassers. Im Rahmen dieser Aufgabe vollzieht der Fachbereich die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zum Schutz des Grundwassers und nimmt die diesbezüglichen Aufgaben der Gewässeraufsicht war. Dazu gehören beispielsweise Erlaubnisverfahren für geothermische Anlagen (z.B. Erdwärmesonden), Brunnenbohrungen für die private Nutzung, Grundwassermessstellen sowie die Prüfung von Anzeigen zu Erdaufschlüssen. Fachtechnisch arbeitet der Fachbereich der obersten Wasserbehörde bei allen anderen wasserrechtlichen Verfahren, die das Grundwasser betreffen, zu.
Des Weiteren ist der Fachbereich zuständig für die Genehmigung von Wasserversorgungsanlagen wie Wasserwerken, Hoch- und Tiefbehältern sowie überörtlichen Versorgungsleitungen. Außerdem obliegt ihm der Vollzug der Schutzgebietsverordnungen der Heilquellen- und Wasserschutzgebiete des Saarlandes und die Umsetzung der Rohwasseruntersuchungsverordnung sowie der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung. Das bei der Nutzung von Grundwasser erhobene Wasserentnahmeentgelt wird von diesem Fachbereich festgesetzt.
Weiterhin besteht die Zuständigkeit für ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dazu zählt neben der Überwachung der wasserrechtlichen Anforderungen und der Erteilung von erforderlichen Eignungsfeststellungen auch die Kontrolle der Einhaltung der durch die Betreiber einzuhaltenden Prüfpflichten sowie die Nachverfolgung ggf. notwendiger Mängelbeseitigungen. Des Weiteren ist der Fachbereich zuständig für die Anerkennung von Sachverständigenorganisationen und von Güte- und Überwachungsgemeinschaften im Saarland.
Fachbereich 2.2 Bodenschutz
Dem Fachbereich 2.2 - Bodenschutz in seiner Funktion als untere Bodenschutzbehörde obliegt der Vollzug der Gesetze und Verordnungen zum Schutz des Bodens und der damit verbundenen Umsetzungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Saarländischen Bodenschutzgesetzes (SBodSchG) im Sinne der Vorsorge vor schädlichen Bodenveränderungen, beispielsweise beim Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, und der Nachsorge, d. h. zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen.
Im Rahmen des nachsorgenden Bodenschutzes erfolgen die fachtechnische Begleitung der Altlastenbearbeitung sowie die behördliche Durchsetzung der Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen gegenüber dem Verursacher. Der Aufgabenbereich reicht von Ermittlungen zum Altlastenverdacht bis hin zur Sanierung von Schadensfällen. Das Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen wird im Fachbereich 2.2 geführt und fortgeschrieben. Zudem kann die Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) über Fachbereich 2.2 beantragt werden.
Im Rahmen der Bodenkundlichen Landesaufnahme werden Daten über die Verbreitung, Eigenschaften und Belastungen der Böden im Saarland erhoben und bewertet sowie Karten über ihre Funktionen und Potenziale erstellt. Auch Fragen zum Thema Bodenerosion werden behandelt. Mit dem Aufbau und der Pflege des Saarländischen Bodeninformationssystems SAARBIS wird das zentrale Instrument zum vorsorgenden Bodenschutz geführt. Im Aufgabenspektrum ist weiterhin das Forstliche Umweltmonitoring angesiedelt. Hierzu gehört u. a. die Betreuung der Dauerbeobachtungsflächen des Level II - Messnetzes, das Daten über den Bodenzustand und die Entwicklung der Wälder liefert. Das Forstmonitoring bildet die Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Waldökosysteme. Weitere wichtige Aufgaben sind die Koordination des begleitenden Monitorings zur Bodenschutzkalkung im Staatsforst und die Untersuchungen zur Kalkungsbedürftigkeit der Böden sowie Wirkungskontrollen.
Weiterhin ist der Fachbereich 2.2 – Bodenschutz zuständig für den Vollzug der Regelungen zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß Abschnitt 4 der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sowie die Pflege des Ersatzbaustoffkatasters.
Fachbereich 2.3 Gewässerschutz
Der Fachbereich 2.3 - Gewässerschutz befasst sich mit Fragen der Abwasserentsorgung. Die Spannweite reicht von der Genehmigung von Kläranlagen (auch Kleinkläranlagen) zur Behandlung von Kommunalabwasser oder Abwasser aus Industrie und Gewerbe bis zur Einleiterlaubnis des gereinigten Abwassers. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers wird eine Abwasserabgabe erhoben. Der Fachbereich ist für die Gewässeraufsicht im Zusammenhang mit Abwassereinleitungen zuständig.
Fachbereich 2.4 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz
Im Fachbereich 2.4 - Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz ist der Hochwassermeldedienst angesiedelt. Die Aktuellen Wasserstände sowie Gewässerkundliche Informationen zu den Oberflächenwasserpegeln und zu Niederschlagsmengen können hier abgerufen werden. Genehmigungen zum Gewässerausbau, von Anlagen in, an und über oberirdischen Gewässern sowie Erlaubnisse und Bewilligungen zur Entnahme und Wiedereinleitung von Oberflächenwasser für Wasserkraftanlagen und Teichanlagen sind hier zu stellen. Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung werden von diesem Fachbereich durchgeführt.
Für Maßnahmen innerhalb von Überschwemmungsgebieten ist der Fachbereich technische Prüfbehörde.
Fachbereich 2.5 Gewässerökologie
Der Fachbereich 2.5 - Gewässerökologie betreut die biologischen Messprogramme die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden und wertet sie aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung fischereibiologischer Untersuchungen und Begutachtung von Fischsterben und gewässerökologische Stellungnahmen und Bewertungen.
Fachbereich 2.6 Geologischer Dienst
Der Fachbereich 2.6 – Geologischer Dienst als Vertreter des Staatlichen Geologischen Dienstes des Saarlandes ist Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) und damit zuständig für die Erhebung, Sicherung, Bewertung und öffentliche Bereitstellung von geologischen Informationen des Untergrundes. Diese Fachinformationen bilden die Basis fachtechnischer Stellungnahmen in den Bereichen Hydrogeologie, geologischer Landesaufnahme, Rohstoffgeologie sowie zur Erarbeitung und Bereitstellung von geologischen Kartenwerken.
Weiterhin ist der Fachbereich in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 2.1 – Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz für die Überwachung des qualitativen und quantitativen Zustands des Grundwassers mittels des landeseigenen Grundwassermessnetzes verantwortlich.
Zudem ergeben sich Aufgaben im Rahmen der Standortauswahl, der Pflege und Weiterentwicklung von Untergrundmodellen wie beispielsweise dem saarländischen Grundwassermodels und in Mitwirkung bundesweiter Verbundvorhaben.