Kohlenmonoxid Unsichtbare Gefahr in Shisha-Bars

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hat gemeinsam mit der Stadt Saarbrücken, der Feuerwehr, dem Zoll, der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt und der Ausländerbehörde eine Kontrolle in Shisha-Bars durchgeführt. Die Schwerpunktaktion war bereits die zweite, großangelegte Überprüfung in der Saarbrücker Innenstadt in diesem Jahr. Im Fokus der LUA-Mitarbeiter stand die Überwachung der Raumluftsituation, insbesondere die Be- und Entlüftung sowie der Gehalt an Kohlenmonoxid (CO). Aufgrund der drohenden Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung durch stark überschrittene Grenzwerte wurde in einem Betrieb die weitere Benutzung der Shisha-Pfeifen untersagt. Auslöser war eine nicht funktionsfähige Entlüftungsanlage.

Hintergrund:

Kohlenmonoxid ist ein geruchs- und farbloses Gas, das bei der Verbrennung der Kohle auf dem Shisha-Kopf entsteht. Es ist giftig und verhindert den Transport von Sauerstoff im Körper. Das tückische an der Kohlenmonooxidvergiftung ist, dass anfängliche Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel oftmals fälschlicherweise dem Konsum von Alkohol und Tabak zu geschrieben werden. Später kann es durch die Vergiftung zu Bewusstlosigkeit und neurologischen Schäden wie Gedächtnisstörungen kommen – bei entsprechender Konzentration und Dauer der Exposition sogar zum Tode führen.

Nach dem ersten Aktionstag in Saarbrücken im August 2017 haben das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz gemeinsam mit der Stadt Saarbrücken, der Feuerwehr, dem Zoll und der Polizei am 18.05.2018 erneut einen Aktionstag, Schwerpunkt Shisha-Bars, in Saarbrücken durchgeführt. Dabei haben die Arbeitsschützer des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz schwerpunktmäßig den Kohlenmonoxidgehalt der Raumluft im Zusammenhang mit der Be- und Entlüftung bei der Kohleerhitzung überprüft. 60% der aufgesuchten Betriebe verfügten über keine oder eine nicht funktionsfähige Entlüftung, sodass wegen der  drohenden Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung die Benutzung der Shisha-Pfeifen untersagt wurde.