Marktüberwachungsbehörden nehmen USB-C Netzteile ins Visier
Bei der schwerpunktmäßigen Kontrollaktion waren vorwiegend Produkte aus dem Online-Handel negativ aufgefallen.
Gemeinsame Schwerpunktaktion mit Rheinland-Pfalz
Im Rahmen eines länderübergreifenden Kooperationsprojekts der Marktüberwachungsbehörden des Saarlandes und Rheinland-Pfalz wurde im vergangenen Jahr eine gemeinsame Schwerpunktaktion zur Prüfung von Netzteilen durchgeführt.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist saarlandweit für den Vollzug der Marktüberwachung verantwortlich. Für den südlichen Landesteil von Rheinland-Pfalz ist die Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Über die Untersuchung
Aufgrund einer EU-Verordnung sollen Geräte mit USB-C-Versorgungsanschluss künftig ohne Netzteil ausgeliefert werden, um Ressourcen zu schonen. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher das Netzteil aus einer beliebigen Quelle zukaufen. Dies lockt neue Marktteilnehmende auf den Plan und birgt aufgrund der immer größer werdenden Leistungsabgaben (USB-C PD bis zu 240 W) bei gleichzeitig immer kleiner werdenden Bauformen neue Risiken bezüglich der Sicherheit. Daher wurde ein unabhängiges und akkreditiertes Labor mit der Prüfung unter praxisnahen Bedingungen beauftragt. Dabei erfolgte eine sicherheitstechnische Teilprüfung nach der Norm EN 62368-1 für Einrichtungen der Audio-/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik.
Das technische Prüflabor testete insgesamt sechszehn verschiedene USB-C-Netzteile. Die Proben stammten zur Hälfte aus Online-Shops und zur anderen Hälfte aus dem stationären Einzelhandel.
Online gekaufte USB-Netzteile weisen oft Sicherheitsmängel auf
Ein Großteil der über Online-Plattformen erworbenen Netzteile wies Mängel in puncto elektrischer Sicherheit auf. Keines der online bestellten Netzteile erfüllte alle Normenanforderungen und bei der Hälfte der online erworbenen Produkte wurde ein ernstes Risiko festgestellt.
Die festgestellten Mängel waren insbesondere:
- unzureichende Isolation zwischen stromführenden Teilen -> Stromschlaggefahr
- falsche Auswahl der Bauteile -> Überhitzungsgefahr
- unzureichende Gehäusematerialien -> Brandgefahr
- fehlende oder falsche Kennzeichnung -> Anwendungsfehler
Die potentielle Gefährdung wird häufig unterschätzt. Insbesondere bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Internet besteht im schlimmsten Fall die Gefahr von Brand oder Stromschlag.
Produkte aus dem stationären Handel schneiden gut ab
Die im stationären Handel gekauften Geräte hingegen überzeugten durch die Einhaltung von Sicherheitsnormen und eine sichere Funktion.
Merkmale für sichere Produkte können beispielsweise sein:
- vorhandene CE-Kennzeichnung (korrekt und nachvollziehbar)
- gültiges GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) mit gelisteter ID-Nr.
- Adressangabe eines in der EU ansässigen Herstellers/Einführers
- nachvollziehbare Produktinformationen in der Landessprache.
Perspektive
Gerade im Bereich Online-Handel stellt sich die anschließende Sanktionierung der Wirtschaftsakteure mit Firmensitz außerhalb des EU-Wirtschaftsraumes als problematisch dar. Damit die Kontrollbehörden zukünftig diese Handelsunternehmen angemessen verfolgen und sanktionieren können, sind weitere gesetzliche Änderungen auf EU-Ebene erforderlich.