Arbeitsschutzbehörde und Zoll kontrollierten Baustellen
Bei der gemeinsamen Kontrollaktion von Zoll und LUA am 16.06.2025 wurden insgesamt drei Großbaustellen im Saarland hinsichtlich der Einhaltung arbeitsschutz- und zollrechtlicher Vorschriften überprüft.
Schwerpunktmäßige Kontrollen im Baugewerbe
Anlässlich einer bundesweiten Schwerpunktaktion auf Vorgabe der Generalzolldirektion kontrollierten das Hauptzollamt (HZA) Saarbrücken und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) am 16.06.2025 gemeinsam drei Großbaustellen im Saarpfalz-Kreis und Landkreis Neunkirchen.
Ziel der Kontrollaktion war es, sowohl die Sicherheit der Beschäftigten vor Ort auf den Baustellen zu gewährleisten, als auch Verstöße wegen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit aufzudecken.
Zoll führte Personenüberprüfungen durch
Vor diesem Hintergrund war das HZA für die Kontrolle der Erfüllung gesetzlicher Beschäftigungsregelungen zuständig. Mehr als 30 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten gezielte Personenüberprüfungen bezüglich Schwarzarbeit durch. Mit der Intention, beispielsweise unerlaubte Beschäftigungsverhältnisse oder Mindestlohnverstöße aufzudecken, wurden die Identitäten der Beschäftigten vor Ort festgestellt und deren sozialversicherungsrechtliche Meldungen mit den Beschäftigungsnachweisen abgeglichen.
LUA überprüfte Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben
Parallel dazu lag der Fokus des für den Vollzug des Arbeitsschutzes verantwortlichen LUA (Fachbereich 4.5 „Arbeitsschutz im Bauwesen“) auf der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen.
Im Rahmen der Baustellenbesichtigung wurde aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht überprüft, ob die geltenden Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) eingehalten wurden. Daher umfassten die Baustellenbesichtigungen unter anderem:
- das Tragen und die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie z. B. Helme, Sicherheitsschuhe, Warnwesten,
- das Vorhandensein geeigneter Absturzsicherungen,
- die allgemeine Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle,
- das Vorhandensein und die Umsetzung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan),
- die Baustelleneinrichtung (Sanitär- und Sozialräume),
- die Prüfung eingesetzter Arbeits- und Betriebsmittel,
- das Vorhandensein arbeitsschutzrechtlicher Dokumentationen und Nachweise.
Ergebnis: gemeinsame Kontrolltage sind zielführend
Hinsichtlich der kontrollierten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben wurden u. a. folgende Mängel festgestellt:
- ungeeignete Arbeits- und Betriebsmittel (u. a. Leitern),
- unzureichende Absturzsicherung z. B. fehlende Bordbretter an den Arbeits- und Schutzgerüsten,
- Verstöße bei der Nutzung von PSA,
- fehlende Prüfungen der Fehlerstromschutzeinrichtungen in den Baustromverteilern,
- fehlende Dokumentationen.
Die Behebung der Mängel erfolgte umgehend durch die örtliche Bauleitung.
Die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen zeigte sich wieder deutlich anhand der festgestellten Mängel. Gemeinsame Kontrollen von Zoll und LUA sollen in weiteren gemeinsamen Aktionen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigten sorgen.