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Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien und hohen Temperaturen

Beschäftigte, die sich berufsbedingt im Freien aufhalten und bei hohen Temperaturen arbeiten müssen, sind beim Ausüben ihrer Tätigkeit besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Oft werden die Gefährdungen durch zu viel Hitze, Sonne und UV-Strahlung unterschätzt. Zum Sommerbeginn weist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) auf die wichtigsten Maßnahmen für Arbeitgebende und -nehmende hin.

In den vergangenen Tagen häufen sich die medialen Hitzewarnungen. Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit zeigt auf seiner Website Gesundheitsrisiken für bestimmte Personengruppen auf. Neben diesen schutzwürdigen Gruppen - wie Säuglingen, Kleinkindern älteren und kranken Menschen sowie Schwangeren - sind darüber hinaus Beschäftigte, die im Freien tätig sind von möglichen Gefährdungen direkt betroffen.

Knapp drei Millionen Arbeitnehmende sind in Deutschland überwiegend oder zeitweise im Freien tätig. Vor allem Beschäftigte in den Branchen Baugewerbe (z. B. Dachdeckerbetriebe, Straßenbaustellen), in der Land- und Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Abfallentsorgung sowie im Fischereigewerbe und bei der See- und Schifffahrt sind bei ihrer Arbeit teilweise hoher Hitze und Sonneneinwirkung ausgesetzt. (Quelle: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG)

Tätigkeiten, die unter extremen Witterungseinflüssen ausgeübt werden, sind mit ernst zu nehmenden Gesundheitsrisiken verknüpft, die sich unterschiedlich darstellen können:

  • erhöhte Unfallgefahr durch Einschränkungen der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit
  • Belastung des Herz-Kreislauf-Systems
  • Flüssigkeitsmangel, Unwohlsein (Hitzeerschöpfung), Sonnenstich
  • Hitzekollaps bis zum lebensbedrohlichen Hitzschlag
  • UV-Belastung für Haut und Augen
  • Hautschädigung und -erkrankungen wie Hautkrebs.

Insgesamt erkranken in Deutschland jährlich rund 372.000 Menschen an Hautkrebs. Der häufigste Auslöser für Hautkrebs ist die UV-Strahlung der Sonne. Durch das Arbeiten im Freien können Arbeitnehmende verstärkt UV-Strahlung ausgesetzt sein und damit ein erhöhtes Hautkrebsrisiko haben. Das Plattenepithelkarzinom bzw. die aktinischen Keratosen sind Beispiele für durch Sonneneinstrahlung ausgelöste Tumore. Seit Januar 2015 gehören diese beiden Formen des weißen Hautkrebses zu den anerkannten Berufskrankheiten. Dies rückt die Notwendigkeit von wirksamen Schutzkonzepten für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, in den Vordergrund. (Quellen: Deutsche Krebshilfe und BAuA)

Arbeitgebende sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen und eine wirksame Kombination aus technischen, organisatorischen und personenbezogenen präventiven Schutzmaßnahmen festzulegen als auch umzusetzen. Konkrete Maßnahmen, die abgeleitet werden können, sind beispielsweise:

  • zeitliche Beschränkung von Arbeiten in der Sonne
  • Wechsel von Tätigkeiten (Rotationsprinzip)
  • Anpassung von Art und Umfang der Pausen
  • Anpassung von Arbeitszeiten, Arbeitsschwere, Dauer und Arbeitstempo
  • Anbieten einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Vorhalten ausreichend schattiger Plätze z. B. in Form von Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und UV-absorbierenden Überdachungen
  • Zurverfügungstellung schnell aufbaubarer Arbeitszelte für kurzfristige Baustellen
  • Einsatz von Klimatisierung (z. B. in Fahrerkabinen)
  • Zurverfügungstellung von Getränken.

Für besonders gefährdete Gruppen wie z. B. Schwangere oder chronisch Kranke sind gegebenenfalls weitere zusätzliche oder individuelle Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Eine Unterweisung der Mitarbeitenden zu Verhalten bei großer Hitze und UV-Strahlung ist grundsätzlich erforderlich.

Arbeitnehmende können sich bei ihrer Arbeit im Freien vor gefährlicher UV-Strahlung und Hitze schützen durch:

  • Tragen von körperbedeckender Bekleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutzbrille
  • Auftragen von Sonnenschutzmittel
  • ausreichend Flüssigkeitszufuhr durch Einplanung regelmäßiger Trinkpausen
  • Kühlkleidung unter Schutzkleidung.

Hinweise und Empfehlungen zu diesem Thema liefern beispielsweise Informationen und Publikationen

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) unter:

der Berufsgenossenschaften z. B. unter:

sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter