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Hinweise

Wenn Sie als Zeuge in einem finanzgerichtlichen Verfahren geladen werden, erhalten Sie eine Zeugenentschädigung.
Mit der Ladung wird Ihnen ein Zeugenentshädigungsformular zugesandt. Die Entschädigung richtet sich nach dem
JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz). Sie wird nicht bar ausgezahlt, sondern zeitnah auf Ihr
Bankkonto überwiesen. Btte bringen Sie das Ihnen zugesandte Formular zur Verhandlung ausgefüllt wieder mit.

Auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger erhalten Sie eine Entschädigung nach dem JVEG.

Das aktuelle JVEG erhalten Sie unter folgendem Link (Aktualität ohne Gewähr):

http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/