Thema: Landesjugendamt
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Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Das Landesjugendamt befasst sich mit allen Fragen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Es fördert und unterstützt die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen. Die finanzielle Förderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Das Landesjugendamt ist auch für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe zuständig. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als „Träger der freien Jugendhilfe“ förmlich anerkannt werden. Der Träger muss dazu in mindestens zwei saarländischen Landkreisen beziehungsweise über den Regionalverband Saarbrücken hinaus im Saarland tätig sein.

In der Jugendarbeit engagieren sich junge Menschen in Vereinen, Gruppen und Initiativen, um insbesondere

- Freizeit mit Gleichaltrigen sinnvoll zu verbringen,
- mit zu gestalten und mit zu bestimmen,
- persönliche Fähigkeiten und soziale Kompetenz zu entwickeln,
- Verantwortung zu übernehmen.

Neben den örtlichen Jugendämtern fördert das Landesjugendamt richtliniengemäß Freizeiten, außerschulische Bildungsmaßnahmen, Schulungen von Mitarbeiter/innen und internationale Austauschmaßnahmen, wie Jugendbegegnungen oder Fachkräfteaustausch.

Für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit kann das Landesjugendamt die bundeseinheitliche „Jugendleiter/innenCard“ (Legitimationsnachweis für eine ehrenamtliche Funktion/Qualifikation und als Berechtigungsnachweis für verschiedene Vergünstigungen) beantragen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit haben die Möglichkeit, beim Landesjugendamt Sonderurlaub zu beantragen, wenn die Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt.

Zum Thema

Landesrichtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Sonderurlaub