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Pressemitteilung vom 15.03.2023
Klage der AfD-Fraktion auf Zahlung weiterer Fraktionszuschüsse
Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist am gestrigen Tag eine Klage der Fraktion der AfD im Landtag des Saarlandes eingegangen, mit dem diese die Zahlung weiterer Fraktionszuschüsse für den Monat Januar 2023 begehrt (Az.: 3 K 398/23). Die AfD-Fraktion hält die Berechnung des sog. Oppositionsbonus für unzutreffend.
Medienansprechpartner
Christoph Schmit
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis