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Pressemitteilung vom 17.01.2022
Einzelhandelsunternehmen wendet sich gegen 2G-Nachweispflicht
Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist am heutigen Tag ein Eilrechtsschutzantrag eines bundesweit tätigen Einzelhandel-Unternehmens eingegangen, mit dem dieses sich gegen die Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus für eine von ihm in Saarbrücken betriebene Filiale wendet. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass ihr Warensortiment der Deckung des täglichen Bedarfs dient.
Medienansprechpartner
Christoph Schmit
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis