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Pressemitteilung vom 03.03.2021

Eilantrag gegen die Untersagung des Sportbetriebs auf der Außenanlage eines Fitnessstudios eingegangen

Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist heute ein Eilrechtsschutzantrag der Betreiberin eines Fitnessstudios eingegangen, mit dem diese sich gegen eine polizeiliche Verfügung des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Neunkirchen wendet, mit der ihr der Betrieb eines Outdoor-Trainings-Angebotes untersagt wird.

Medienansprechpartner

Pressesprecher des VG VRVG Schmit

Christoph Schmit
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis