Großeigentümer und Verwalter
Wie funktioniert das Online-Meldeverfahren? Was ist zu beachten? Finden Sie hier weitere Hinweise, Links und Hilfsdokumente.
Zum Erhebungsstichtag 15. Mai 2022 sind die Unternehmen der Wohnungswirtschaft (Großeigentümer*innen und Verwaltungen) dazu verpflichtet, die erfragten Merkmale zu den Gebäuden und Wohnungen über das Online-Meldeverfahren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu übermitteln. Hierbei ist die technische und inhaltliche Einhaltung der vorgegebenen Datenformate unbedingt einzuhalten.
Kontaktpunkte und vorbereitende Arbeiten
Januar 2019
Anfang 2019 kontaktierten wir die potenziellen Großeigentümer erstmals schriftlich, um zu prüfen, ob sie als Großeigentümer für den gesonderten Meldeweg vorgesehen werden können.
März 2020
In diesem Zeitraum wurden die ersten Bestandslisten angefordert. Diese beinhalteten Anschriften mit Wohnraum und Wohnungen, die sich im Bestand der Wohnungsunternehmen befinden. Durch Merkmale zum Eigentumsstatus ist ersichtlich, ob es sich um Eigentum oder eine verwaltete Immobilie handelt.
September 2021
Zur Aktualisierungslieferung der Bestandslisten und zur Lieferung von Eigentümerlisten forderten wir im Spätsommer 2021 auf. Auf dieser Basis wird festgelegt, wer für die Meldung zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 als Auskunftspflichtiger angeschrieben wird.
April 2022
Um das Erhebungsverfahren und die elektronische Datenübermittlung zu testen, konnten die Unternehmen der Wohnungswirtschaft im Rahmen einer Testdatenlieferung erstmals Gebäude- und Wohnungsdaten an das Statistische Amt Saarland übermitteln. Der Merkmalsumfang entsprach dem der Gebäude- und Wohnungszählung zum Zensusstichtag.
Datenlieferung Gebäude- und Wohnungszählung
Alle relevanten Unternehmen der Wohnungswirtschaft wurden über die Datenlieferung informiert, die Übermittlung kann ab dem 16.05.2022 erfolgen.
Bei Fragen zur Datenlieferung wenden Sie sich bitte an unser Team für Großeigentümer/Verwalter unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten.
Dateien und Hilfsdokumente für die Haupterhebung zur Gebäude- und Wohnungszählung 2022
Unterweisung nach §17 BstatG und nach der DS-GVO (EU) 2016/679
Datensatzbeschreibung zur Gebäude- und Wohnungszählung
Mustervorlage Gebäude- und Wohnungszählung
Anleitung zur Datenübermittlung IDEV
Amtlicher Gemeindeschlüssel (Saarland)
Weiterführende Informationen und Links
FAQs der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für Großeigentümerinnen / Großeigentümer