Datenschutz und Gesetzesgrundlagen
3 Säulen: EU-Recht, nationale und landesrechtliche Gesetzesgrundlagen.
Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten alle 10 Jahre zur regelmäßigen Erfassung der Bevölkerungszahlen.
Säule 1: EU-Rechtsgrundlagen
Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten regelmäßig Bevölkerungsergebnisse zu erfassen. Um die Ergebnisse miteinander vergleichen zu können, gilt für alle Mitgliedsstaaten ein festgelegter Merkmalskatalog.
Säule 2: Nationale Rechtsgrundlagen
Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG)
In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Darin sind alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Datenbestandes geregelt, insbesondere die Lieferung von Melderegisterdaten der Kommunen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Insgesamt finden fünf Datenübermittlungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt.
Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)
Grundlage für die Durchführung ist das Zensusgesetz 2022. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften festgelegt. Darüber hinaus sind auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes, die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern und der Stichprobenumfang sind darin geregelt.
Gesetz zur Verschiebung des Zensus
Der Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.
Säule 3: Landesrechtliche Grundlagen
Im saarländischen Zensusausführungsgesetz sind die Zuständigkeiten und die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Zensus im Saarland geregelt. Das ZensGAG SL ist seit 25. März 2021 in Kraft.
Unterrichtungen nach § 17 Bundesstatistikgesetz und nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Unterrichtung Gemeinschaftsunterkunft
Unterrichtung GWZ Großeigentümer Testdatenlieferung
Unterrichtung GWZ Großeigentümer Vorbefragung
Unterrichtung Haushaltsbefragung Ziel1 - kurze Befragung
Unterrichtung Haushaltsbefragung Ziel2 - Zusatzbefragung
Unterrichtung Wiederholungsbefragung
Unterrichtung Wohnheime Ziel1 - kurze Befragung
Unterrichtung Wohnheime Ziel2 - Zusatzbefragung
Links
EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Saarländisches Zensusausführungsgesetz 2022
Vertragspartner
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Rahmen des Zensus 2022 arbeitet das Statistische Amt Saarland mit folgenden externen Partnern zusammen.
- Rhenus Docs to Data GmbH
Röntgenstraße 10
21493 Schwarzenbek - tricontes360 GmbH
Ströer Allee 1
50999 Köln - Deutsche Post AG
Abteilung Ausschreibungen
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