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Öffentliche Finanzen, Personal, Steuern und Insolvenzen

Im Bereich "Öffentliche Finanzen, Personal, Steuern und Insolvenzen" finden Sie Tabellen, Grafiken und Statistische Berichte zu Insolvenzen, Staatsfinanzen, Steueraufkommen im Saarland, kommunale Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst einschl. der Entwicklung nach Geschlecht (§6 LGG) und der Versorgungsempfänger.

Was geschähe ohne statistische Kenntnisse über die Finanz-, Steuer- und Schuldensituation des Bundes, der Länder und der Kommunen?

- Die Ergebnisse der Finanzstatistik gehen in die Sozialproduktberechnungen ein. Ohne diese wichtigen Berechnungen würden Entscheidungsgrößen für volkswirtschaftliche Entwicklungen fehlen und strukturelle Fehlentscheidungen gefördert.

- Ohne die Finanzstatistik – insbesondere die Schuldenstatistik – ließe sich die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes (Maastricht-Kriterien) nicht feststellen. Supranationale und nationale Überschuldungen und Fehlentscheidungen wären die sichere Folge. Der Wert des Euro wäre gefährdet.

- Ohne die Ergebnisse der Finanzstatistik ließe sich der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht durchführen. Ebenso wenig ließen sich tatsächliche oder nur vermeintliche Ausgleichs-Ungerechtigkeiten nachweisen. Der Politik würde eine der wesentlichsten Informationsquellen über die finanziellen Zustände der territorialen Einheiten fehlen; Fehlentscheidungen bei Transferleistungen wären die Folge.

- Ohne die kommunale Jahresrechnung ließen sich die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen nicht korrekt nachweisen. Würde die laufende Beobachtung und Dokumentation eingestellt, würden wichtige Informationen für politisch notwendiges Handeln fehlen, zum Beispiel bei zu spätem Erkennen von unzureichender finanzieller Ausstattung der Kommunen (Überschuldung).

- Ohne die Auswertung der örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern (so genannte Bagatellsteuern) im Rahmen der kommunalen Jahresrechnung würden gemeindeweise Zusammenstellungen mit Angaben zu diesen speziellen Einnahmen fehlen. Diese müssten dann aufwändig und wesentlich teurer aus anderen Quellen erstellt werden.

- Ohne die kommunale Jahresrechnung ließen sich die Ausgaben z.B. für Neubaugebiete oder Straßenbau nicht ermitteln. Damit würden wichtige Planungsunterlagen für die Ermittlung der gemeindlichen Erschließungskosten nicht zur Verfügung stehen, die Folge wären unzureichend abgesicherte Entscheidungen.

- Ohne die kommunale Jahresrechnung ließe sich der Soziallastenausgleich zwischen den Stadt- und Landkreisen nach den Finanzausgleichsgesetzen der einzelnen Bundesländer nicht durchführen. Auch die für Neuberechnungen notwendigen Analysen könnten ohne das vorliegende Datenmaterial nicht erfolgen, sodass letztlich keine einheitlich abgesicherte Mittelverteilung erfolgen könnte.

- Ohne die Ermittlung von vergleichbaren Einnahmen und Ausgaben der Kommunen lässt sich für den recht unterschiedlichen Finanzbedarf bzw. das „Spannungsverhältnis“ im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs keine angemessene Verteilung der Finanzmittel zwischen den Städten unterschiedlicher Größe finden.

- Ohne die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ließen sich keine Simulationsberechnungen zur Festsetzung des Steuertarifs bzw. der Bemessungs­grundlage durchführen.

- Ohne die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik fehlten die notwendigen Basisinformationen zur Ermittlung der Einkommensverteilung. Verteilungsdiskussionen würden sich im spekulativen Raum bewegen.

- Insbesondere könnten ohne die Lohn- und Einkommensteuerstatistik die Schlüsselzahlen zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer nicht ermittelt werden, sodass der kommunale Finanzausgleich keine solide Basis hätte.

- Ohne die Lohnsteuerzerlegung zwischen den Bundesländern – die Ermittlung der Lohnsteuerbeträge, die nicht im Wohnsitzland des Steuerpflichtigen abgeführt worden sind – fehlte die Datengrundlage für den Länderfinanzausgleich. Dies hätte drastische fiskalische Auswirkungen auf die Haushalte der Bundesländer.

- Ohne die Gewerbesteuerstatistik und andere Steuerstatistiken wie z.B. zur Körperschaftsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer könnten keine Analysen zur Wirkung des Steuerrechts durchgeführt werden. Wichtige Grundlagen für Simulations­modelle zur Steuerrechtsänderung würden fehlen. Damit wären Fehlsteuerungen von Finanzzuweisungen unausweichlich.

- Ohne die Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik, mit der u.a. die Zahl der Steuerpflichtigen sowie der steuerbare Umsatz ermittelt werden, fehlte ein einheitlicher, kompletter Überblick über die Unternehmen und ihre Umsätze über alle Wirtschaftszweige in einer tiefen wirtschaftlichen und regionalen Gliederung. Für die Wirtschaftspolitik würde ein wichtiger Indikator entfallen; wissenschaftliche Einrichtungen und private Institute müssten mit einem erheblichen Mehraufwand diese für Planungszwecke und Analysen benötigten Daten erheben. Die Umsatzangaben aus der Umsatzsteuerstatistik stellen gleichzeitig eine wichtige Datenbasis für das Unternehmensregister dar.

- Ohne die Insolvenzstatistik würde eine wichtige Basis zur Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs bzw. Misserfolgs von Unternehmen und der konjunkturellen Entwicklung fehlen.

Auszug aus: "Gesellschaftlicher Nutzen der amtlichen Statistik", Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2005