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Wie wohnt das Saarland?

Zensus-Ergebnisse zu Mieten und Wohneigentum im Saarland.

Hinweis: Grafiken und Tabellen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Für den Zensus 2022 wurden deutschlandweit bei Hauseigentümern und -verwaltern detaillierte Daten etwa zu Mietkosten, Leerständen, Heizart und Energieträger abgefragt. Darüber hinaus wurden Angaben zum Baujahr der Gebäude und der Wohnfläche erhoben.

Für das Saarland wurden diese Daten ausgewertet und im Folgenden zusammengefasst sowie grafisch aufbereitet.

 

a) Eigentümerquote im Saarland deutlich höher als bundesweit

Im Saarland lag die Eigentümerquote zum Zensusstichtag (15.05.2022) bei 59,4% und damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 44,3%.

Auf Landkreisebene wies der Landkreis St. Wendel mit 72,0% die höchste Eigentümerquote auf, dicht gefolgt vom Landkreis Merzig-Wadern mit 70,9%. Auch der Regionalverband Saarbrücken lag mit einer Eigentümerquote von 46,7% noch über dem Bundesdurchschnitt.

Betrachtet man die Eigentümerquote in Verbindung mit der Wohnungsfläche, zeigt sich, mit zunehmender Wohnungsfläche erhöht sich die Eigentümerquote.

b) Gebäude im Saarland im Durchschnitt deutlich älter als im Deutschlandschnitt

Zum Zensusstichtag wurden im Saarland insgesamt 314.613 Gebäude mit Wohnraum erfasst. Knapp die Hälfte (46%) der Gebäude wurde vor 1960 errichtet. Dieser Wert war höher als im bundesdeutschen Durchschnitt (35%). Der Anteil an Gebäuden, die bis 1999 gebaut wurden lag im Saarland bei 91%, während der Wert, der nach 2000 gebauten Gebäude bei nur 9% lag. Seit der Jahrtausendwende wurden in Deutschland im Vergleich dazu 17% aller Gebäude gebaut. Auf Landkreisebene lag nur der Landkreis Merzig-Wadern mit einem Anteil von 15% der gebauten Gebäude seit 2000 nahe am bundesweiten Durchschnitt.

c) Im Saarland gab es mehr Gebäude im Eigentum von Privatpersonen als im Bundesschnitt

Im Saarland waren zum Zensusstichtag 89% der Gebäude in Privatbesitz. Dieser Wert lag damit etwas höher als der bundesweite Durchschnitt von 85%. Besonders stach im Saarland der Landkreis Merzig-Wadern mit einem Anteil von 93% hervor.

Bei der Eigentumsform „Gemeinschaft von Wohnungseigentümern/-innen“ lag der Wert im Saarland im Bundesdurchschnitt von 9%.

Die übrigen Eigentumsformen (Wohnungsgenossenschaft, Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen, Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen, andere privatwirtschaftliche Unternehmen, Bund oder Land sowie Organisation ohne Erwerbszweck) stellten im Saarland mit 2% nur einen geringen Anteil an der Gesamtmenge dar. In Deutschland hingegen lag dieser Anteil bei 6%.

d) Heizungsarten: Die Werte im Saarland liegen bei Fernheizungen (Fernwärme) sowie Zentralheizungen leicht über dem Bundesdurchschnitt

Beim Thema Heizungsarten lag das Saarland bei fast allen Ausprägungen im Bundesschnitt. Die Fernheizungen (Fernwärme) im Regionalverband Saarbrücken (13%) sowie dem Landkreis Saarlouis (11%) hoben sich hierbei aber vom saarländischen Gesamtwert (7%) bzw. vom Bundesschnitt (7%) eindeutig ab.

Bei Gebäuden ohne Heizung lag der Landkreis Merzig-Wadern mit 2% doppelt so hoch, als im Mittel des Saarlandes bzw. dem Bundesschnitt (je 1%).

Spitzenreiter bleibt die Zentralheizung; diese ist in 83% aller Gebäude im Saarland die dominierende Heizart. Der Wert lag hiermit leicht über dem Bundesdurchschnitt von 81%, insbesondere der Landkreis St. Wendel mit 89% trug hierzu deutlich bei.

e) Gas als meist genutzter Energieträger im Saarland

Im Saarland nutzte zum Zensusstichtag fast die Hälfte (48%) der Bevölkerung den Energieträger Gas. Innerhalb der Landkreise gab es jedoch teilweise starke Abweichungen: so hatte der Landkreis Merzig-Wadern mit 27% nur einen vergleichsweise geringen Anteil am Energieträger Gas. Hier nutzte über die Hälfte der Bevölkerung den Energieträger Heizöl (53%). Ähnlich sah es im Landkreis St. Wendel aus: Hier war Gas mit einem Anteil von 29% und Heizöl mit einem Anteil von 54% vertreten. Der Landkreis Neunkirchen hatte dafür einen relativ hohen Anteil an Gas als Energieträger (65%) und lediglich 24% machte der Energieträger Heizöl aus. Im Regionalverband Saarbrücken (13%) und im Landkreis Saarlouis (11%) lag der Anteil der Nutzung von Fernwärme als Energieträger höher als im bundesweiten Durchschnitt (7%).

Solar-/Geothermie und Wärmepumpen machten im Saarland nur einen Anteil von 3% aus, während dieser Wert auf Bundesebene 4% betrug. Im Saarland überstieg diesen Wert lediglich der Landkreis Merzig-Wadern mit 5%. Deutschlandweit war der Energieträger Gas mit über der Hälfte der Anteile (54%) am häufigsten vertreten.

Der Energieträger Heizöl machte auf Bundesebene mit nur 25% einen kleineren Anteil im Vergleich zum Saarland mit 34% aus.

Bei Gebäuden nach 1990 war die Verwendung von Kohle als primärer Energieträger im Saarland (8%) doppelt so hoch als im Bundesschnitt (4%). Im Saarland lag der Anteil des Energieträgers Gas bei Gebäuden nach 1990 bei nur 18%, im Vergleich hierzu lag dieser Anteil auf Bundesebene bei 32%. Der Anteil der Verwendung von Fernwärme als Energieträger nach 1990 ist im Saarland nur halb so hoch, wie der Anteil auf Bundesebene (36%).

f) Das Saarland hat im Vergleich zu Deutschland einen höheren Anteil an Gebäuden mit nur einer Wohnung

Im Saarland bestanden zum Zensusstichtag 69,6% der Gebäude aus einer einzelnen Wohnung. Dies entsprach in etwa dem Bundesdurchschnitt mit 67,7%.

Gebäude mit jeweils 2 Wohnungen lagen im Saarland mit einem Anteil von 18,7% über dem bundesweiten Durchschnitt (14,1%).

Den Anteil von 3 Wohnungen oder mehr pro Gebäude war im Regionalverband Saarbrücken mit 20,2% höher als im Bundesdurchschnitt (18,2%).

g) Saarland und Deutschland: Über die Hälfte der Häuser waren freistehend

Im Saarland war das freistehende Haus die dominierende Gebäudetyp-Bauweise in allen Landkreisen, mit einem Gesamtanteil von 55%. Deutschlandweit betrug der Anteil des freistehenden Hauses 63%.

Auf Landkreisebene zeigen sich jedoch Unterschiede: Der Landkreis St. Wendel wies mit einem Anteil von 76% freistehender Häuser die höchste Quote im Saarland auf; knapp gefolgt von Merzig-Wadern mit 69%. Der niedrigste Wert wurde im Regionalverband Saarbrücken verzeichnet, wo 43% der Häuser freistehend waren. Hier gab es jedoch den höchsten Anteil an Reihenhäusern mit 29%.

Die Doppelhaushälften machten im Saarland insgesamt 19% von bestehenden Gebäudetypen aus, was über dem Bundesdurchschnitt von 14% lag. Der Regionalverband Saarbrücken trug mit 25% am meisten zu diesem hohen saarländischen Durchschnitt bei.

h) Bei der Art der Wohnungsnutzung im Saarland lagen von Eigentümern bewohnte Wohnungen an der Spitze

Über die Hälfte (55%) der Gebäude waren im Saarland zum Zensusstichtag von Eigentümern bewohnt. Den höchsten Anteil hierbei machte der Landkreis Merzig-Wadern mit 66% und den niedrigsten der Regionalverband Saarbrücken mit 43% aus. Nur im Regionalverband Saarbrücken lag der Anteil der zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen (51%) höher, als der von Eigentümern bewohnte Anteil (43%).

Deutschlandweit waren 41% der Wohnungen von Eigentümern bewohnt und 53% der Wohnungen waren zu Wohnzwecken vermietet.

i) Rund ein Viertel der Wohnungen im Saarland und in Deutschland hat 4 Räume

Der größte Anteil an Wohnungen in Deutschland hatte zum Zensusstichtag vier Räume (26%), im Saarland war dieser Wert mit 24% der Wohnungen vergleichbar hoch. Deutschlandweit war die Verteilung der Anzahl der Räume pro Wohnung etwas gleichmäßiger als im Saarland. Knapp 50% der Wohnungen bestanden aus 3 bis 4 Räumen, während dieser Wert im Saarland nur bei knapp 40% lag.

Im Saarland werden demnach Wohnungen mit mehr als 7 Räumen präferiert: insbesondere im Landkreis St. Wendel (28%) und Landkreis Merzig-Wadern (27%), wo der Anteil an Wohnungen mit 7 oder mehr Räumen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besonders hoch war (Deutschland: 11%).

j) Durchschnittliche Nettokaltmiete im Saarland niedriger als deutschlandweit

Im Saarland lagen die durchschnittlichen Nettokaltmieten in über der Hälfte der Fälle (56%) unter 6€/m². Dies ist mehr als im deutschen Durchschnitt, wo nur 40% der Mieten bei unter 6€/m² lagen. Während der Anteil der Mieten in Höhe von 10€/m² und mehr in Deutschland bei 15% lag, machte dieser Anteil im Saarland nur 4%.

Auf Landkreisebene konnte man im Landkreis Neunkirchen die niedrigsten durchschnittlichen Nettokaltmieten verzeichnen. Hier lag der Anteil an unter 6€/m² bei der Nettokaltmiete bei 71%.

Die Durchschnittskaltmiete betrug in Deutschland 7,28€/m² und lag damit über dem saarländischen Durchschnitt von 6,12€/m². Im Vergleich der saarländischen Landkreise war die durchschnittliche Nettokaltmiete im Landkreis St. Wendel mit 5,51€/m² geringer als in den anderen Landkreisen.

k) Höhere durchschnittliche Wohnfläche im Saarland als im bundesweiten Durchschnitt

Im Saarland betrug die durchschnittliche Wohnfläche 107 Quadratmeter und lag damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 94 Quadratmetern.

Innerhalb des Saarlands entsprach die durchschnittliche Wohnfläche des Regionalverbands Saarbrücken mit einem Wert von 94 Quadratmetern dem deutschlandweiten Durchschnitt (94 m²). In den anderen Landkreisen des Saarlands waren die durchschnittlichen Wohnflächen noch höher:

Der Landkreis Merzig-Wadern lag mit einer durchschnittlichen Wohnfläche von 123 Quadratmetern an der Spitze, dicht gefolgt vom Landkreis St. Wendel mit 122 Quadratmetern.

l) Saarland verzeichnet eine höhere Leerstandsquote als auf Bundesebene

Zum Stichtag des Zensus lag die Leerstandsquote (u.a. Baumaßnahmen oder künftige Selbstnutzung) im Saarland bei 5,5% und damit etwas über dem bundesweiten Durchschnitt von 4,3%.

In allen Landkreisen des Saarlands wurde eine leicht höhere Leerstandsquote im Vergleich zum gesamtdeutschen Durchschnitt verzeichnet. Der Landkreis Merzig-Wadern hatte mit 4,6% die niedrigste Leerstandsquote im Saarland, während der Regionalverband Saarbrücken mit 6,2% den höchsten Anteil aufwies.

Bei Betrachtung der Leerstandsquote nach Eigentumsform zeigt sich, dass der Leerstand bei Immobilien in Verwaltung des Bundes oder der Länder mit einem Anteil von 16,4% doppelt so hoch war als im Bundesschnitt (8,2%).

Betrachtet man die marktaktive Leerstandsquote, lag das Saarland (2,8%) leicht über dem Bundesschnitt (2,3%), wobei drei saarländische Landkreise einen niedrigeren Wert als der Bundesdurchschnitt aufwiesen.

m) Leerstehende Wohnungen standen oft seit 12 Monaten oder länger leer

Die Dauer der leerstehenden Wohnungen im Saarland lag insgesamt sehr nah am bundesweiten Trend. Über die Hälfte der Wohnungen standen im Saarland (59%) und in Deutschland (55%) zum Zensusstichtag bereits seit mindestens 12 Monaten leer.

Auf Landkreisebene lag der Landkreis St. Wendel mit 66% der Wohnungen, die seit 12 Monaten oder länger leer stehen, an der Spitze des Saarlandes.

Der Anteil der Wohnungen, die seit weniger als 3 Monaten leer standen, lag im Saarland bei 16%, während er in Deutschland bei 20% lag. Am nächsten an diesen Wert kam der Regionalverband Saarbrücken mit 18% der Wohnungen, die seit weniger als 3 Monaten leer stehen.

n) Weniger leerstehende Wohnungen im Saarland innerhalb von 3 Monaten für den Bezug verfügbar als im Bundesdurchschnitt

Die Gründe für Leerstände in saarländischen Wohnungen sind identisch aber unterschiedlich häufig vertreten. So gab es größere Differenzen bei Wohnungen, die innerhalb von 3 Monaten wieder für den Bezug verfügbar waren. Im Saarland lag dieser Anteil bei 29% und in Deutschland bei 38%. Nah an den Bundesdurchschnitt kam lediglich der Regionalverband Saarbrücken mit 36%.

Im Saarland (26%) sowie in Deutschland (24%) waren laufende oder geplante Baumaßnahmen ein häufiger Grund für Leerstände auf ähnlichem Niveau.

 Die Gründe „Verkauf des Gebäudes oder der Wohnung“ und „künftige Selbstnutzung“ lagen im Saarland in allen Landkreisen leicht über dem deutschen Gesamtschnitt (Saarland: je 10%, Deutschland: je 7%).

Hinweis zu den Grafiken und Tabellen:

In den vorliegenden Grafiken und Tabellen sind die Werte auf volle Prozente gerundet.

 

Erläuterungen zur Methodik

 Basis der Auswertung sind die Ergebnisse des Zensus 2022 mit dem Stichtag 15. Mai 2022.

 Für die Wahrung der Geheimhaltung nach § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) wird für Auswertungen, die ausschließlich auf demografischen Daten, Gebäude- und Wohnungsdaten, Haushaltsdaten und Familiendaten basieren, ein Verfahren der stochastischen Überlagerung nach der Cell-Key-Methode (CKM) angewendet.

Einige Fallzahlen werden daher gegenüber ihrem Originalwert leicht verändert ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass sich die ausgewiesenen Einzelwerte in der Tabelle nicht notwendigerweise zu den ausgewiesenen Summen addieren. Dieses Vorgehen sichert neben dem Schutz von Einzelangaben eine hohe Datenqualität.

 

Gebäude:

Art des Gebäudes: Das Merkmal gibt die Art des Gebäudes an. Es wird unter anderem unterschieden zwischen Gebäuden, die ausschließlich Wohnraum enthalten und Gebäuden, die sowohl zu Wohn- als auch zu Geschäftszwecken genutzt werden.

Gebäude mit Wohnraum: Für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Gebäude mit Wohnraum gliedern sich in Wohngebäude und sonstige Gebäude mit Wohnraum.

 Wohngebäude: Gebäude, die mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Zu den Wohngebäuden gehören auch die Wohnheime (mit eigener Haushaltsführung der Bewohnerinnen und Bewohner).

 Wohngebäude (ohne Wohnheime): Das Gebäude wird mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt und ist kein Wohnheim.

 Wohnheime: Wohnheime sind Wohngebäude, die primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dienen (wie Studierendenwohnheim, Arbeiterwohnheim). Wohnheime besitzen Gemeinschaftsräume. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen führen einen eigenen Haushalt. Wohnheim liegt auch dann vor, wenn sich im Gebäude beispielsweise noch eine Pflegestation befindet.

 Sonstiges Gebäude mit Wohnraum: Weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche wird für Wohnzwecke genutzt, weil sich beispielsweise im Gebäude überwiegend Läden oder Büros befinden.

Privatperson oder Privatpersonen: Alle natürlichen Personen. Dies können Einzelpersonen, Paare oder sonstige Gruppen von Personen sein, wie Erbengemeinschaften.

 Baujahr: Mit Baujahr ist das Jahr der Bezugsfertigstellung des Gebäudes gemeint.

Bei Um-, An- und Erweiterungsbauten am Haus gilt das ursprüngliche Baujahr des Gebäudes. Bei vollkommen zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

 Eigentumsform des Gebäudes: Das Merkmal bildet ab, wem das Eigentum an dem Gebäude (nicht der einzelnen Wohnung) rechtlich zusteht. Dies können Privatpersonen oder juristische Personen sein.

 Gemeinschaft von Wohnungseigentümern: Gilt ausschließlich und immer dann, wenn ein Gebäude (Mehrfamilienhaus) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Im Fall von Einfamilienhausanlagen (wie Doppelhaus- oder Reihenhausanlagen), die nach WEG aufgeteilt sind, darf "Gemeinschaft von Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern" nicht angegeben werden. Für diesen Fall muss eine der anderen Ausprägungen gewählt werden (in der Regel: Privatperson oder Privatpersonen).

 Privatperson oder Privatpersonen: Alle natürlichen Personen. Dies können Einzelpersonen, Paare oder sonstige Gruppen von Personen sein, wie Erbengemeinschaften.

 Wohnungsgenossenschaft: Alle Wohnungsunternehmen, die die Rechtsform einer Genossenschaft haben.

 Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen: Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen die Kommune mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist.

 Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen: Alle privatrechtlichen Wohnungsunternehmen, ohne Genossenschaften.

 Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen: Alle privatrechtlichen Unternehmen, in deren Eigentum sich Wohnungen befinden, deren primärer Erwerbszweck aber nicht die Wohnungsvermietung ist (beispielsweisen Banken, Versicherungen, Fonds).

 Bund, Land: Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen der Bund oder das Land mit mehr als 50 % Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist.

 Organisation ohne Erwerbszweck:  Beispielsweise Kirchen.

 Heizungsart: Das Merkmal bezeichnet die überwiegende Heizungsart im Gebäude.

Die überwiegende Heizungsart im Gebäude gliedert sich danach, welche räumliche Einheit (Stadtteil, Gebäudeblock, Gebäude, Wohnung, Raum) durch die Heizanlage beheizt wird. Bei Passivhäusern gelten Anlagen zur Wärmerückgewinnung/kontrollierte Lüftungsanlagen als "Heizung" und sind entsprechend zugeordnet (in der Regel: Zentralheizung).

Fernheizung

 Fernheizung: Hier werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt (sogenannte Fernwärme).

 Etagenheizung: Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle (beispielsweise Gastherme) meist innerhalb dieser Wohnung befindet.

 Blockheizung: Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in beziehungsweise an einem der Gebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet (sogenannte Nahwärme).

 Zentralheizung: Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt. Dazu zählen auch Wärmepumpen.

 Einzel- oder Mehrraumöfen: Einzelöfen (wie Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (beispielsweise Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle).

 Keine Heizung im Gebäude oder in den Wohnungen.

 Energieträger der Heizung: Energieträger, der für die Beheizung des Gebäudes verwendet wird. Bei mehreren Energieträgern im Gebäude ist es derjenige, durch den der größte Teil der Wohnfläche beheizt wird.

Bei Passivhäusern wird der Restwärmebedarf durch eine zusätzliche Quelle gedeckt, die hier angegeben wird.

 Biomasse (ohne Holz), Biogas: Alle durch Pflanzen oder Tiere erzeugten organischen Substanzen, aus denen mittels Verbrennung

Energie gewonnen werden kann. Dazu zählen unter anderem Stroh, Biomüll oder Gülle (ohne Holz). Biogas entsteht bei der Vergärung von Biomasse und ist hier auch eingeordnet.

Solar-/Geothermie, Umweltwärme, Abluftwärme: Hier wird Sonnenenergie sowie Energie aus Wasser, Luft und Erde mit Hilfe von Kollektoren, Wärmepumpen und -tauschern gewonnen. Dazu zählt auch die Wärme, die aus der Abluft von Gebäuden gewonnen wird (sogenannte Abluftwärme).

 Strom (ohne Wärmepumpe)

Kohle

Fernwärme (verschiedene Energieträger)

kein Energieträger (keine Heizung)

 Zahl der Wohnungen im Gebäude: Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten.

Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (wie Mansarden) gehören.

 Gebäudetyp-Bauweise: Das Merkmal gibt die Bauart des Gebäudes an.

 Freistehendes Ein- oder Mehrfamilienhaus

 Doppelhaushälfte: Gebäude, das mit genau einem anderen Gebäude aneinandergebaut ist. Die Gebäude müssen nicht baugleich sein, sie können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein.

 Gereihtes Ein- oder Mehrfamilienhaus: Gebäude, das mit mindestens zwei anderen Gebäuden aneinandergebaut ist. Die Gebäude müssen nicht baugleich sein, sie können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Hierzu zählen auch Reiheneckhäuser.

 Anderer Gebäudetyp: Alle Arten von Gebäuden, die nicht freistehendes Haus, Doppel- oder gereihtes Haus sind, sowie alle Arten von bewohnten Unterkünften.

 Art der Wohnungsnutzung: Die Art der Wohnungsnutzung beschreibt, wie die Wohnung zum Stichtag genutzt wird.

 Von Eigentümerin oder Eigentümer bewohnt:  Wenn mindestens einer der Bewohnerinnen oder einer der Bewohner Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung ist. Gilt auch, wenn außer der Eigentümerin oder dem Eigentümer zusätzlich noch weitere Personen beispielsweise Untermieterinnen oder Untermieter in der Wohnung wohnen.

 Zu Wohnzwecken vermietet: Die Wohnung ist zu Wohnzwecken vermietet oder mietfrei überlassen. Hierzu zählen auch Nießbrauch- und sonstige Wohnrechte.

 Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnung: Privat genutzte Ferien- oder Freizeitwohnungen sind Wohnungen, in denen eine Person dauerhaft zu privaten Zwecken ihre Freizeit verbringt, beispielsweise am Wochenende, während des Urlaubs oder der Ferien. Ferien- und Freizeitwohnungen kann es in jedem Gebäude (wie Wochenend- und Ferienhaus, Mehrfamilienhaus) geben. Sie können vom Eigentümer oder von der Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die an wechselnde Personen vermietet werden, gehören nicht dazu.

 Leerstehend: Eine Wohnung gilt als leerstehend, wenn sie am Erhebungsstichtag weder vermietet ist, noch von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst genutzt wird und auch keine Ferien- und Freizeitwohnung ist. Wenn die Wohnung wegen Umbaus oder Modernisierung – bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses – vorübergehend nicht genutzt werden kann, zählt diese Wohnung nicht als leerstehend.

 Durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter: Die durchschnittliche Nettokaltmiete/qm ist das Verhältnis zwischen der Summe der Quadratmetermiete der Wohnungen und der Summe der Wohnungen. Die Berechnung erfolgt für vermietete Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime). Mietfrei überlassene Wohnungen werden aus der Berechnung ausgeschlossen.

 Leerstandsquote (Wohnungen): Die Leerstandsquote (Wohnungen) stellt den Anteil der leerstehenden Wohnungen an allen bewohnten und leerstehenden Wohnungen dar. Nicht berücksichtigt sind: Ferien- und Freizeitwohnungen sowie gewerblich genutzte Wohnungen. Die Berechnung erfolgt für Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime).

 Die marktaktive Leerstandsquote (Geschosswohnungen) stellt den Anteil der leerstehenden Wohnungen, die innerhalb von drei Monaten wieder verfügbar sind, an allen Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen (Geschosswohnungen) dar.

 Eigentümerquote (Wohnungen): Die Eigentümerquote stellt den Anteil der von Eigentümerinnen/ Eigentümern bewohnten Wohnungen an allen bewohnten Wohnungen dar. Nicht berücksichtigt sind: Leer stehende Wohnungen, Ferien- und Freizeitwohnungen sowie gewerblich genutzte Wohnungen. Die Berechnung erfolgt für Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime).

 Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung: Die durchschnittliche Wohnungsgröße in m² ist das Verhältnis zwischen der Gesamtfläche in m² und der Gesamtzahl der Wohnungen. Nicht berücksichtigt sind gewerblich genutzte Wohnungen. Die Berechnung erfolgt für Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime).

 Fläche der Wohnung: Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume.

Zur Ermittlung der Fläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung):

  • voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern
  • zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume
  • in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen.

 Zahl der Räume: Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (wie bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen unabhängig von deren Größe.

Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (wie sogenannte „Loftwohnungen“) aus nur einem Raum.

Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt.

 Leerstandsgrund: Angabe, ob die Wohnung innerhalb von 3 Monaten nach dem Stichtag für eine Vermietung beziehungsweise einen Bezug zur Verfügung stehen wird und wenn nein, Grund des Leerstands.

Medienansprechpartner

M.A. Lisa Kerber
Leitung SG A 1

Virchowstraße 7
66119 Saarbrücken