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Landwirtschaftszählung 2020

Weltweite Zählung

Wie das Statistische Amt des Saarlandes mitteilt, findet seit dem 21. Februar 2020 die weltweite Landwirtschaftszählung 2020 statt. Sie dient auch hierzulande der Gewinnung verlässlicher und aktueller Strukturdaten der Landwirtschaft.

Mit der regelmäßig stattfindenden Befragung von zufällig ausgewählten Betrieben kann die Entwicklung des Ackeranbaus, der Tierbestände oder der Eigentums- und Pachtverhältnisse der Betriebe dargestellt werden. Ergänzt werden diese eher allgemeinen Fragen um weitere, aktuelle Fragestellungen, die sich insbesondere auf die Bereiche Klima- und Umweltschutz sowie das Tierwohl in der Landwirtschaft erstrecken. Diese Fragen befassen sich beispielsweise mit Haltungs- und Aufstallungsformen von Rindern, Schweinen und Legehennen oder mit der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern.

Warum wird eine Landwirtschaftszählung (bzw. ein Agrarzensus) durchgeführt?
In den vergangenen Jahren haben sich die Struktur der Landwirtschaft und die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland und der gesamten Europäischen Union grundlegend geändert.
Wie das Statistische Amt des Saarlandes mitteilt, werden entsprechend einer Empfehlung der Welternährungsorganisation FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) im Jahr 2020 weltweit, auch in der Europäischen Union und demnach auch in Deutschland, Landwirtschaftszählungen durchgeführt. Auf der Ebene der Europäischen Union wird der Agrarzensus über die Verordnung (EU) 2018/1091 und die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2018/1874 umgesetzt. Dies gewährleistet eine Vereinheitlichung von Erhebungseinheiten, Erhebungsinhalten und Erhebungszeiträumen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Ziel der Landwirtschaftszählung ist die Gewinnung umfassender, aktueller und zuverlässiger Informationen zu agrarstrukturellen Kernthemen wie Bodennutzung, Entwicklung des ökologischen Landbaus, Einsatz emissionsmindernder Ausbringungstechnik bei der Wirtschaftsdüngerausbringung, Veränderungen in den Verfahren der Nutztierhaltung und Ausstattung des Betriebs mit Arbeitskräften sowie Eigentums- und Pachtverhältnisse.
Mit den erhobenen Basisdaten ist es möglich, einerseits die Entwicklung der Erhebungsmerkmale darzustellen und andererseits Prognosen für die Zukunft abzuleiten. Die auf diese Weise harmonisierten Erhebungsergebnisse sind von zentraler Bedeutung für die Bewertung, Ausrichtung und Kontrolle politischer Maßnahmen im Agrarsektor.

Wer wird befragt?
Bei der Landwirtschaftszählung sind landwirtschaftliche Betriebe auskunftspflichtig, die mindestens eine der in § 91 des Agrarstatistikgesetzes aufgeführten Erfassungsgrenzen erreichen oder übersteigen. Beispielsweise werden alle landwirtschaftlichen Betriebe befragt, die über mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche verfügen. Die übrigen Erfassungsgrenzen beziehen sich auf bestimmte Mindesttierbestände bzw. Mindestflächen für Sonderkulturen. Sie sind so gewählt, dass zwar alle Facetten des Agrarsektors abgedeckt sind, besonders aber kleine Betriebe von der Auskunftspflicht befreit sind und nicht zur Landwirtschaftszählung melden müssen.
Forstwirtschaftliche Betriebe werden im Gegensatz zu früheren Strukturerhebungen bei der Landwirtschaftszählung 2020 befragt. Für diese Erhebungseinheiten wird es im ersten Halbjahr 2022 eine gesonderte Strukturerhebung der Forstbetriebe geben.

Wie ist der Ablauf der Landwirtschaftszählung im Saarland?
Die Landwirtschaftszählung (LZ 2020) wird mittels Online-Fragebogen durchgeführt; hierzu wird das Statistische Amt des Saarlandes Ende Februar 2020 alle landwirtschaftlichen Betriebe anschreiben.
Das Online-Formular soll die Berichtspflichtigen anhand ihrer Dateneingaben sowohl zielgerichtet durch den umfangreichen Fragenkatalog navigieren als auch mit vielfältigen Ausfüllhilfen unterstützen.
Um die Belastung der Auskunftspflichtigen so gering wie möglich zu halten, werden zudem externe Verwaltungsdaten genutzt. Dazu können im Online-Formular Antragsnummern beispielsweise aus dem „Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (InVeKoS) eingetragen werden. Die bei der LZ 2020 genutzten Verwaltungsdaten umfassen InVeKoS, das „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT) und die Daten aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER).

Was passiert mit den Daten der auskunftspflichtigen Betriebe?
Die Daten werden in den Statistischen Ämtern der Länder auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Unstimmigkeiten werden bei Bedarf durch Rückfragen beim auskunftsgebenden Betrieb geklärt. Sind die Verwaltungsdaten und die Daten aus der Erhebung zusammengeführt und alle Unstimmigkeiten im Datensatz bereinigt, werden mit dem fehlerfreien Datenmaterial die Veröffentlichungstabellen erzeugt. Um die Veröffentlichung von Einzelangaben zu vermeiden und somit das Statistikgeheimnis zu wahren, setzen das Statistische Bundesamt und die Statistischen Ämter der Länder eine eigens entwickelte Software ein und stellen so die Geheimhaltung der einzelbetrieblichen Angaben sicher. Eine Weitergabe der Daten z. B. an die Finanzverwaltung oder an Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren, ist ausgeschlossen.
Die Erhebung und Aufbereitung der Daten ist so konzipiert, dass Datenschutz und Datensicherheit jederzeit gewährleistet sind und die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) eingehalten werden.

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse ist für den Januar 2021 geplant. Ab dem 2. Quartal 2021 werden die endgültigen Ergebnisse einzelner Erhebungsabschnitte der Landwirtschaftszählung 2020 schrittweise veröffentlicht. Neben klassischen Veröffentlichungstabellen werden die Daten mit Karten und Diagrammen anschaulich dargestellt. Während Ergebnisse der Bundes- und Landesebene auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes abrufbar sein werden, sind die regional tiefer gegliederten Ergebnisse auf den Webseiten der Statistischen Landesämter zu finden.
Die Ergebnisse werden auch über das Internetangebot www.landwirtschaftszaehlung2020.de veröffentlicht. Auf dieser Webseite finden Sie zudem aktuell weiterführende Aspekte zur Landwirtschaftszählung 2020, die Ihnen zur Information im Vorfeld der Erhebung dienen.