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Elektronischer Rechtsverkehr

Ab dem 1. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr bei allen Saarländischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt sind die Saarländischen Gerichte über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (sog. EGVP) elektronisch erreichbar.

Schriftsätze, deren Anlagen, Anträge oder Erklärungen der Parteien können elektronisch ausschließlich über dieses elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des jeweiligen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Sie sind entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder auf einen sog. sicheren Übermittlungsweg einzureichen.

(Optionaler Zusatz für Bußgeldverfahren:

Lediglich in Bußgeldverfahren ist eine elektronische Kommunikation mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden derzeit noch nicht möglich. Der elektronische Rechtsverkehr in Bußgeldverfahren wird erst zum 1. Januar 2020 eröffnet werden.)

 

Wichtiger Hinweis:

In anhängigen Verfahren ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail nicht zulässig. In Strafverfahren dürften Dokumente, die schriftlich abzufassen, zu unterschreiben oder zu unterzeichnen sind, ebenfalls nur qualifiziert elektronisch signiert oder auf einem der sicheren Übermittlungsweg an das Gericht oder die Strafverfolgungsbehörde gesandt werden.

Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen ist dies vor allem dann zu beachten, wenn mit der elektronischen Einreichung eine Frist gewahrt werden soll. Die fristwahrende Einreichung von Dokumenten mit einfacher E-Mail ist nicht möglich.

 

Weitergehende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten im Saarland finden Sie unter: