| Staatsanwaltschaft Saarbrücken | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Pressemiteilung Nr. 2/2023

Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts der Untreue durch Geschäftsführer der Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken führt gegen den Geschäftsführer der GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH (GIU mbH), deren Alleingesellschafterin die Landeshauptstadt Saarbrücken ist und die Komplementärin der GIU Flächen Management GmbH & Co. KG (GIU KG) ist, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB). Gegenstand der Ermittlungen sind zwei Zahlungen der GIU im Sommer 2022 in Höhe von insgesamt rund 2,4 Mio. EUR an einen in den Jahren 1999 bis 2020 für die Gesellschaften tätigen Rechtsanwalt auf dessen Honorarforderungen.

Konkret besteht nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte eine Zahlung von rund 1,8 Mio. EUR an den Rechtsanwalt veranlasst haben soll, obwohl die Fälligkeitsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Die Parteien haben einen Vergleich in vorgenannter Höhe über die streitige Honorarforderung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in den Jahren 1999 bis 2016 geschlossen. Voraussetzung für die Zahlung soll jedoch eine vorherige Einzelabrechnung der von dem Rechtsanwalt erbrachten Leistungen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) gewesen sein.

Darüber hinaus soll eine weitere Zahlung von rund 550.000,- EUR auf Honorarforderungen des Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit in den Jahren 2017 bis 2019 erfolgt sein, obwohl zwischen den Parteien streitig gewesen sein soll, ob die Forderungen ordnungsgemäß abgerechnet und noch nicht verjährt seien.

Der beschuldigte Geschäftsführer soll die Zahlungen veranlasst haben, obwohl ihm rechtliche Stellungnahmen externer Berater bekannt gewesen sein sollen, wonach die Voraussetzungen für die Zahlungen damals nicht vorgelegen haben sollen.

Am heutigen Tag wurden deshalb in Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Saarbrücken insgesamt vier Objekte, darunter Wohnung und Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie Räumlichkeiten Dritter einschließlich der Landeshauptstadt Saarbrücken durchsucht. Sichergestellt wurden Unterlagen und elektronische Speichermedien im Zusammenhang mit den genannten Zahlungsvorgängen und den zu Grunde liegenden Forderungen, die nun ausgewertet werden.

Das Verfahren richtet sich derzeit ausschließlich gegen den Geschäftsführer der GIU mbH. Der die Honorarforderung geltend machende Rechtsanwalt wird in diesem Verfahren nicht als Beschuldiger geführt.

Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen noch nicht eingelassen.

Weitere Angaben zum Verfahren können gegenwärtig sowohl aus Gründen des Verfahrensschutzes als auch des Persönlichkeitsschutzes nicht erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

Medienansprechpartner

Oberstaatsanwalt Thomas Schardt
Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken