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Pressemitteilung Nr. 5/22

Anklage wegen Jagdwilderei gegen einen der Angeklagten des am Landgericht Kaiserslautern geführten Strafprozesses wegen der Tötung einer Polizeibeamtin und eines Polizeibeamten

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat im Verfahren 24 Js 1967/17 gegen einen der beiden Angeklagten des am Landgericht Kaiserslautern wegen der Tötung einer Polizeibeamtin und eines Polizeibeamten im Januar dieses Jahres in der Nähe von Kusel geführten Strafprozesses (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern: 6035 Js 2146/22) am 19. August 2022 Anklage wegen des Verdachts der Jagdwilderei, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der falschen Verdächtigung gemäß §§ 164 Abs. 1, 223 Abs. 1 und 2, 224 Abs.1 Nr. 2 und 5, Abs.2, § 292 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 315b Abs. 1 Nr. 3, 2 und 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1 b), 22, 23, 52, 53 StGB zum Amtsgericht – Schöffengericht – Neunkirchen erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, im September 2017 in der Nähe von Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung hinsichtlich des betreffenden Jagdreviers ein Reh geschossen zu haben. Diese Tat soll von einem Zeugen beobachtet worden sein, der sich anschließend auf einem Feldweg einem durch den Angeschuldigten geführten Fahrzeug entgegengestellt haben soll. Um der Entdeckung seiner Person zu entgehen und die Aufdeckung der zuvor begangene Wildereihandlung zu verhindern, soll der Angeschuldigte unter billigender Inkaufnahme erheblicher Verletzungen des Zeugen im Falle der Kollision auf diesen zugefahren sein. Der Zeuge soll eine Kollision letztlich nur durch einen Sprung zur Seite verhindert haben. Im Rahmen eines deshalb gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bot der Angeschuldigte zwei Alibi-Zeugen auf, die mit der Folge der Einstellung des Ermittlungsverfahrens die damalige bestreitende Einlassung des Angeschuldigten bestätigten. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens beanzeigte der Angeschuldigte umgekehrt den Tatzeugen wegen Verleumdung, weshalb gegen diesen ein entsprechendes – später ebenfalls eingestelltes – Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wegen der Tötungsdelikte zum Nachteil der Polizeibeamtin und des Polizeibeamten wurden die Ermittlungen im vorliegenden Verfahren aus 2017 wiederaufgenommen. Nachdem auch einer der beiden Alibizeugen seine früheren entlastenden Aussagen zurückgenommen hatte, erfolgte eine Neubewertung der Beweislage. Dies führte zur Anklageerhebung.

Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen aktuell nicht mehr geäußert.

Das der Anklage vom 19. August 2022 zugrundeliegende Verfahren betrifft allein den konkreten Vorfall aus 2017. Wegen möglicher weiterer Taten der Jagdwilderei wird gegen den Angeschuldigten in einem gesonderten Verfahren ermittelt. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Weitere Auskünfte hierzu können gegenwärtig nicht erteilt werden.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

Medienansprechpartner

Staatsanwältin Ellen Kaas
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken