Pressemitteilung Nr. 01/2021 der Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Einstellung der Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Mordes zum Nachteil des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon
Das gegen Unbekannt gerichtete Ermittlungsverfahren 304 UJs 12/20 wurde mit Verfügung vom 22.03.2021 eingestellt, weil trotz aufwändiger Ermittlungen keine Hinweise auf die Identität eines möglichen Täters erlangt werden konnten.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war, dass am 05.05.2020 festgestellt wurde, dass an allen vier Rädern des Dienstwagens des Innenministers Radschrauben gelockert waren. Die Ermittlungen ergaben zunächst, dass die Radschrauben mit hoher Wahrscheinlichkeit manuell gelöst wurden. Für das Vorliegen technischer Defekte oder Montagefehler ergaben sich keine Anhaltspunkte. Die Ermittlungen führten allerdings nicht zu Täterhinweisen. Insbesondere konnten vernommene Zeugen keine zur Täterermittlung sachdienlichen Angaben machen. Weiterführende Spuren konnten nicht gesichert werden. Auch Tatbekennungen gingen nicht ein.
Da gegenwärtig keine weiteren Ermittlungsansätze vorliegen, war das Verfahren einzustellen.
Weitergehende Auskünfte können nicht erteilt werden.
Medienansprechpartner
Oberstaatsanwalt Mario Krah
Erster stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken