Unterstützung von Maßnahmen zur Nachwuchswerbung
Richtlinie zur Unterstützung von Maßnahmen zur Nachwuchswerbung im Bereich dualer Ausbildungsberufe nach BBiG und HWO
Die Richtlinie tritt am 01.03.2025 in Kraft.
Demografische Veränderungen in der für einen Ausbildungsstart wichtigen Altersgruppe der 15-25-jährigen, sprachliche und kulturelle Barrieren bei einer steigenden Zahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ein vergleichsweise hoher Anteil an jungen Menschen, die nach Studienabbruch eine neue berufliche Perspektive brauchen, sind klare Signale, die ein Handeln erfordern, um Übergänge in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die berufliche Orientierung von jungen Menschen ist nach wie vor ein wichtiger Schritt, um einen Übergang von der Schule in die Ausbildung zu ermöglichen. Nicht nur in einzelnen Branchen, sondern bei nahezu allen Wirtschaftskammern mit rückläufiger Ausbildungsplatzbilanz spielt die Nachwuchswerbung eine große Rolle. Aufgrund der Vielzahl von unbesetzten Ausbildungsplätzen, besteht ein besonders hohes Interesse an der Schaffung neuer Berufsorientierungs- und Werbemaßnahmen, beispielsweise um die Attraktivität von Berufsgruppen aufzuzeigen, die sich im Transformationsprozess befinden. Antragstellende, die Ideen für innovative Projekte und Werbemaßnahmen entwickeln, können sich über Zuschüsse von bis zu 3.000, 15.000 oder 20.000 Euro freuen.
Neben der Förderung von Einzelprojekten zur Nachwuchsgewinnung ermöglicht die Richtlinie auch eine landesseitige Förderung in Ergänzung des Bundesprogramms „Berufsorientierungsprogramm - BOP“. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten ergeben sich aus der beigefügten Richtlinie.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, sowie Institutionen oder Bildungsträger, die einen Förderantrag beim Bund für das Bundesprogramm „BOP“ gestellt haben.
Kontakt im Ministerium
Simone Thome
Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken