Thema: Aus- und Weiterbildung
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Bildungsfreistellung im Saarland

Bildungsfreistellung wird im Saarland für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt. Außerdem  ist die Freistellung für den Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit möglich.

Beschäftigten wird damit der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert. Die berufliche Weiterbildung dient der Erneuerung, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Der beruflichen Weiterbildung zugeordnet werden auch die Abschlüsse, einschließlich der mit der Maßnahme im Zusammenhang stehenden Prüfungen. Bildungsfreistellung wird im Saarland für freistellungsfähige Bildungsmaßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung gewährt sowie zur Qualifizierung zur Ausübung eines Ehrenamtes.

Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) geregelt. Der jährliche Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt bis zu 5 Arbeitstage.

Wie Freistellung beantragen?

Veranstaltung aussuchen. Vom Veranstalter die Kopie des Anerkennungsbescheides geben lassen. Mit dieser zum Arbeitgeber gehen und schriftlich die Freistellung für diese Veranstaltung beantragen. Das sollte 6 Wochen vor der Veranstaltung sein! Der Arbeitgeber muss sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zurückmelden. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung des Arbeitgebers, gilt die Freistellung als erteilt.

Ausnahme: Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten sind von der Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Mitteilung ausgenommen. Bei diesen Arbeitsstätten genügt eine mündliche Mitteilung.

Die wichtigsten Regelungen

Häufige Fragen und Antworten

Bildungsfreistellungsgesetz

Freistellung außerhalb des SBFG

Anerkennung von Bildungsmaßnahmen

Kontakt im Ministerium

Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken