Bodenluftmessungen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz
Im Rahmen der Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten wird auch das Radonpotential unterschiedlicher Böden im Saarland untersucht. Dazu ist es notwendig, Bodenluftmessungen durchzuführen. Unter Bodenluft versteht man die Luft, die sich im Porenraum des Bodens befindet. Das Radonpotential kann aus der Radon-222 Aktivitätskonzentration und der spezifischen Gasdurchlässigkeit des Bodens berechnet werden. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat eine Messmethode entwickelt, die die Aktivitätskonzentration und die Bestimmung der spezifischen Gasdurchlässigkeit in einer Messung vereint.
Um eine möglichst konstante Radonaktivitätskonzentration im Jahresgang sicherzustellen, wird die Messung in einer Tiefe von einem Meter durchgeführt. Hierzu wird eine Sonde einen Meter tief in den Boden geschlagen. Danach wird die Bodenluft mit Hilfe einer Pumpe in die Messkammer des Messgeräts angesaugt. Um sicherzustellen, dass die Messkammer des Messgerätes vollständig mit Bodenluft gefüllt ist, wird mit Hilfe eines Sensors der CO2-Gehalt in der Messkammer überwacht. Über die beiden Parameter Differenzdruck zur Atmosphäre und Luftdurchfluss, die im Zuge der Messung erfasst werden, kann die spezifische Gasdurchlässigkeit des Bodens errechnet werden.
Nach Füllen der Messkammer lässt man das sehr kurzlebige Radon-220, das keine Relevanz für die Radonkonzentrationen in der Innenraumluft besitzt, abklingen. Im Anschluss kann mittels Ionisationskammer die Aktivitätskonzentration von Radon-222 bestimmt werden.
Mit den erhobenen Werten wird das Radonpotential mathematisch ermittelt.
Zuständig für dieses Thema:
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Don-Bosco-Str. 1
66119 Saarbrücken