Gesundheitsministerium begrüßt Möglichkeit der Ausstellung von Genesenenzertifikaten in Arztpraxen
Das Genesenenzertifikat ergänzt den digitalen Impfnachweis bei Bürgerinnen und Bürgern die bereits eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben.
Das saarländische Gesundheitsministerium begrüßt die Ausstellung von Genesenenzertifikaten in den Arztpraxen im Saarland seit Anfang Juli. Damit können betroffene Bürgerinnen und Bürger neben der Erstellung in teilnehmenden Apotheken, auch direkt bei ihrem Arzt die Bescheinigung erhalten. Dazu erläutert Monika Bachmann: „Das Genesenenzertifikat ergänzt den digitalen Impfnachweis bei Bürgerinnen und Bürgern die bereits eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben und erleichtert den freien Personenverkehr innerhalb der EU, beispielsweise bei Urlaubsreisen.“
Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Bürgerinnen und Bürger finden weitere Infos zum digitalen Impfnachweis und zum Genesenezertifikat auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums
Medienansprechpartner
Kerber Manuel
Pressesprecher
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