Investitionspakt Soziale Integration im Quartier
Einführung
Der Bund stellt den Ländern zusätzlich Mittel für den Programmbereich „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung. Die Programmmittel sollen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden eingesetzt werden.
Der Investitionspakt verfolgt gemäß Verwaltungsvereinbarung folgende Ziele:
- Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
- Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
- Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
- Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.
Durch die Koordinierung und Bündelung aller für die Entwicklung der Städte und Gemeinden notwendigen Finanzierungsmittel sollen größtmögliche Synergien erreicht werden.
Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts (Gebäude, Anlagen, Grün- und Freiflächen), insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, im Übrigen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit gesondert aufzuzeigender erwarteter Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier. Für die Einrichtungen muss gemäß hinreichender Beurteilungsgrundlagen festgestellt sein, dass diese längerfristig für Ziele des Investitionspakts genutzt werden.
Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist der Ersatzneubau förderfähig.
Darüber hinaus werden angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, insbesondere Integrationsmanager gefördert.
Es können Einrichtungen in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Aufnahme in die Städtebauförderung zur Förderung angemeldet werden. Die Förderung muss mit den Zielsetzungen der Integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung übereinstimmen. In besonderen Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
Zur Bündelung von Maßnahmen im Rahmen einer integrierten Planung können insbesondere solche Kindertagesstätten gefördert werden, die in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen wurden.
Die geförderten Städte und Gemeinden sind zur Teilnahme an der Evaluierung des Bundes als Grundlage für eine nachhaltige soziale und integrative Wirkungsanalyse der Investitionen verpflichtet.
Im saarländischen Landesprogramm sollen vorrangig folgende Einzelmaßnahmen gefördert werden:
- Gebäude von besonderer städtebaulicher und ortsbildprägender Bedeutung in Städtebaufördergebieten,
- Einzelmaßnahmen mit besonderer Bedeutung für die soziale Integration und den sozialen Zusammenhalt im Quartier, insbesondere in Soziale-Stadt-Gebieten,
- Integrationsmanager/-in in Soziale-Stadt-Gebieten,
- Einzelmaßnahmen im auslaufenden Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in vorheriger Abstimmung mit dem Zuwendungsgeber.
Fördersatz
Der Bund beteiligt sich mit 75 v.H., das Land mit 15 v.H. und die Städte und Gemeinden mit 10 v.H. an den förderfähigen Kosten.
Mit dem Programmjahr 2020 ist das Programm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ ausgelaufen. Förderanträge für das Programm sind seit 2021 nicht mehr möglich.
Service
Sie benötigen zur Antragstellung grundsätzlich die Antragsformulare. Die Antragsformulare und weitere Unterlagen können Sie hier herunterladen.
Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB14 – Stadtentwicklung, Städtebauförderung, EU-Fonds
Cordula Uhlig-Riedinger
Referatsleiterin
Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken
Mittelabruf
Formular Mittelabruf für Einzelmaßnahmen (Stand Aug. 2024)
Hilfestellung: Schaubild Mittelabruf und Verwendungsnachweis (Stand Aug.2024)
Einfacher Verwendungsnachweis
Formular einfacher Verwendungsnachweis (Stand Aug. 2017)
Formular Sachbericht (Stand Juli 2023)
Formular Bauausgabebuch: Kostengliederung nach DIN 276 (nur für Bau-und Ordnungsmaßnahmen)
Hilfestellung: Schaubild Mittelabruf und Verwendungsnachweis (Stand Aug.2024)
Verwendungsnachweis bei baufachlicher Prüfung
Formular Sachbericht (Stand Juli 2023)
Formular Bauausgabebuch: Kostengliederung nach DIN 276 (nur für Bau-und Ordnungsmaßnahmen)
Musterformular: Aufteilung aller Kosten getrennt nach baufachlichen Prüfstellen
Hilfestellung: Schaubild Mittelabruf und Verwendungsnachweis (Stand Aug.2024)
Städtebauförderrichtlinien und Fördergrundlagen der Städtebauförderung
Konsolidierte Lesefassung der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes
Änderung der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes vom 11.06.2024
Änderung der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes vom 29.06.2023
Änderung der Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes vom 17.08.2017
Städtebauförderrichtlinien des Saarlandes vom 27.09.2016
Downloadseite Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Städtebauförderung 2023/2024
Downloadseite Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung (2020-2022)
Downloadseite Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung (1999-2019)
Änderung der Städtebauförderungsverwaltungsvorschrift vom 30.10.2012
Städtebauförderungsverwaltungsvorschrift vom 25.01.2005
Links
Internetseite der Förderdatenbank
Internetseite der Städtebauförderung des Bundes und der Länder
Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kontaktdaten Bundestransferstellen
Downloadseite für das Logo der Städtebauförderung
Kommunikationsleitfaden Städtebauförderung
exemplarische Bautafel nach Kommunikationsleitfaden Städtebauförderung