Thema: Landesplanung
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Landesentwicklungsplan

Eine moderne Gesellschaft benötigt Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen sowie Flächen für Freizeit, Sport und Erholung. Aber auch die freie - teilweise naturbelassene - Landschaft erfüllt für die Gesellschaft wichtige Funktionen. Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert und gegeneinander abgewogen.

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt"

Die Ansprüche an den Raum sind sehr vielfältig. Eine moderne Gesellschaft benötigt Siedlungsflächen, Gewerbeflächen, Verkehrsflächen, Flächen für Freizeit, Sport und Erholung. Aber auch die freie - teilweise naturbelassene - Landschaft erfüllt für die Gesellschaft wichtige Funktionen. Der Landesentwicklungsplan Umwelt hat die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert und gegeneinander abgewogen sowie Ziele für ganz bestimmte Flächen- und Standortfestlegungen formuliert.

Hinweis zu den Standortbereichen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR):

Durch ein Urteil des OVG vom 29.05.2008 (Az.: 3 C 153/07) wurde die Zielfestlegung des geltenden LEP zu den BR zurückgewiesen. Das Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Standortbereichen - sofern es sich um Erweiterungsflächen handelt - aufgrund der fehlenden räumlichen Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit und einer fehlenden abschließenden Abwägung nicht um Ziele der Raumordnung sondern lediglich um Grundsätze der Raumordnung handelt.

Hinweis zu den Vorranggebieten für Windenergie (VE):

Am 27. September 2011 trat die Verordnung über die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt „Umwelt (Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)“ betreffend die Aufhebung der landesplanerischen Ausschlusswirkung der Vorranggebiete für Windenergie in Kraft.

Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" vom 4. Juli 2006

Durch die Festlegung überörtlich relevanter Raumbelange auf Landesebene werden durch den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" vom 4. Juli 2006, die planerischen Voraussetzungen geschaffen, damit sich das Saarland unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und Konsolidierung der Infrastruktureinrichtungen einerseits und unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft andererseits zukunftsorientiert weiter entwickeln kann. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“, schafft damit die Rahmenbedingungen für einen Anpassungsprozess der Siedlungsstruktur des Landes zugunsten einer dauerhaft umweltverträglichen und nachhaltigen Siedlungsweise.

Kontakte

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OBB 11 Landesplanung, Bauleitplanung

Wolfgang Becker

Wolfgang Becker
Referatsleiter - Landesplanung, Bauleitplanung

Halbergstr. 50
66121 Saarbrücken

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