Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)
Unter ZMZ versteht man allgemein jedes Zusammenwirken von militärischen Stellen und Kräften der Bundeswehr mit zivilen Dienststellen (z.B. Ministerien, Landratsämter), nicht-staatlichen Organisationen (Feuerwehr, THW, Hilfsorganisationen wie z. B. DRK, etc.) oder der Zivilbevölkerung. Sie umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, die eine Zusammenarbeit regeln, unterstützen, erleichtern oder fördern können.
Das Landeskommando Saarland (LKdo SL)
Das Landeskommando Saarland – beheimatet in der Graf-Werder-Kaserne in Saarlouis – ist die territorial zuständige Kommandobehörde der Bundeswehr im Saarland und somit zentraler Ansprechpartner für alle Fragen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit.
Das bedeutet, dass das LKdo SL der erste Ansprechpartner der Landesregierung für alle militärischen Belange – die das Saarland betreffen – ist und zugleich oberster Repräsentant der Bundeswehr gegenüber der Regierung und Öffentlichkeit im Saarland. Durch regelmäßige Treffen zwischen Vertretern der Landesregierung und dem LKdo SL hat sich über viele Jahre hinweg eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt, die man sicherlich – auch aufgrund der „überschaubaren Größe“ des Saarlandes – als vorbildlich bezeichnen kann. Dies hat sich zuletzt in 227 Einsätzen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe zur Bewältigung der Corona Pandemie im Saarland, aber auch bei der Bewältigung des hohen Flüchtlingsaufkommens im Jahr 2015 gezeigt. Dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – allen voran durch die hier lebenden Reservistinnen und Reservisten, für die das LKdo SL die Verantwortung trägt – hat das Saarland in dieser außergewöhnlichen Situation auf Bundesebene in besonderer Weise Zeichen gesetzt.
Amtshilfe
Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Art. 87a Grundgesetz zur Verteidigung. Im Gegensatz zur äußeren wird die innere Sicherheit durch zivile Behörden – die Polizeien der Länder und des Bundes – gewährleistet. Im Ausnahmefall können die Streitkräfte gemäß Art. 35 Grundgesetz in besonderen Situationen im Innern eingesetzt werden. Dies schließt den Einsatz im Inneren bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen sowie die Amtshilfe ein.
Wie alle Bundes- und Länderbehörden leistet die Bundeswehr als Bundesbehörde gegenüber anderen Behörden Amtshilfe im Sinne des Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz. Dabei hat die Bundeswehr keine hoheitlichen Befugnisse. Es handelt sich dabei beispielsweise um logistische Unterstützung für planbare Ereignisse (z. B. die Fußballweltmeisterschaft 2006) oder auch bei unvorhergesehenen Unglücks- oder Katastrophenfällen. Hier kann die Bundeswehr auf Anforderung anderer Behörden des Bundes, der Länder oder Kommunen Hilfskräfte, Transport- oder sonstige Mittel und Leistungen zur Verfügung stellen. Jüngste Beispiele von gelungener Amtshilfe durch die Bundeswehr war der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und bei der Bewältigung der der Flüchtlingskrise 2015.
Unterstützungsleistung der Bundeswehr in der Corona-Pandemie
Im März 2020 begann für die Bundeswehr der umfangreichste Hilfseinsatz ihrer Geschichte. Im Rahmen dieses Einsatzes hat die Bundeswehr schnell und zielgerichtet Unterstützungsleistungen für den Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verfügung gestellt. Im Saarland wurden nach Antragstellung seitens Kommunen, Kreisen und Ministerien 227 Amtshilfeanträge im Bereich Corona durchgeführt. Hauptsächlich wurden in den Bereichen Testen, Kontaktnachverfolgung, Impfen sowie Material/Infrastruktur Hilfemaßnahmen geleistet. Allein im von der Bundeswehr betriebenen Impfzentrum in Lebach wurden von März 2021 bis September 2021 123.725 Impfungen durchgeführt.
Die umfassende Unterstützung der Bundeswehr war ein unverzichtbarer Baustein in der Pandemiebewältigung.
Flüchtlingshilfe der Bundeswehr
Die Unterstützungsleistung der Bundeswehr bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik im Jahr 2015 ist besonders hervorzuheben. Die Bundesministerin der Verteidigung war in dieser besonderen Situation bereit, den gesetzlichen Rahmen der Amtshilfe mit „maximaler Kulanz“ auszulegen. So war es möglich, dass bundesweit bis zu 9000 Soldaten in verschiedenen Bereichen „Flüchtlingshilfe“ leisteten.
Das Landeskommando Saarland koordinierte die Hilfe der Bundeswehr vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der Luftlandebrigade 1 „Saarland “. So stand der Landesaufnahmestelle schnell die professionelle Hilfe der Bundeswehr zur Verfügung. Mit großem Einsatz und Motivation unterstützten Soldatinnen und Soldaten aus dem Kontingent „helfende Hände“ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlichen Kräfte in der Landesaufnahmestelle Lebach. Sie halfen beim Aufbau und Transport von Betten und Unterkünften, bei der medizinischen Versorgung, im administrativen Bereich bei der Registrierung und im logistischen Bereich beim Transport von Flüchtlingen in die Kommunen.
Kontakt
Landeskommando Saarland (LKDo SL)
Wallerfanger Straße 31
66740 Saarlouis
Die Bundeswehr im Saarland ist auch auf Facebook vertreten, weitere Informationen unter: www.facebook.com/Bundeswehr.Saarland
Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des Landeskommando Saarland (LKDo SL)
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall
Sichtbar wird die ZMZ auch beim Bevölkerungsschutz. Im Katastrophenfall arbeiten zivile und militärische Stellen zusammen.
In diesen Fällen kann die Amtshilfe auch über eine reine technisch-logistische Unterstützung hinausgehen und auch hoheitliche Aufgaben mit öffentlich-rechtlichen Zwangs- und Eingriffsbefugnissen gegenüber den Bürgern umfassen. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz erlauben im Fall von Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall die Unterstützung der Polizeikräfte der Länder durch die Streitkräfte.
Das Landeskommando Saarland steht den Behörden und zivilen Einrichtungen in allen Fragen der Amtshilfe und Unterstützungsleistungen durch die Streitkräfte mit seinen sechs Kreisverbindungskommandos und dem Verbindungskommando zum Innenministerium zur Verfügung. Die Verbindungskommandos sind mit jeweils bis zu 12 Reservisten besetzt und beraten im Katastrophenfall – z. B. bei Hochwasser oder Waldbränden – die verantwortlichen Stellen auf Kreisebene mit Orts- und Fachkunde. Feuerwehr, THW sowie andere Hilfsorganisationen können bei Bedarf auch mit Personal und Material unterstützt werden.
Mehr dazu:
Kontakt
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat D2 - Bevölkerungsschutz
Uwe Schröder
Referatsleiter
Mainzer Straße 136
66121 Saarbrücken
GETEX (Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise)
Vom 7. bis 9. März 2017 übten die Polizeibehörden in Bund und Ländern zum ersten Mal gemeinsam mit der Bundeswehr die Zusammenarbeit in der Terrorabwehr. An der Stabsrahmenübung „Gemeinsame Terrorismusabwehr-Exercise“ (GETEX) nahmen die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland teil.
Auf Seiten des Bundes war das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt.
Mit dieser Übung wurde Neuland betreten. Nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundeswehr – neben Maßnahmen der technisch-logistischen Amtshilfe – unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung eines besonders schweren Unglücksfalls – d.h. auch einer terroristischen Lage – wahrnehmen. Die Streitkräfte handelten in diesem Fall unter der Gesamtleitung der Polizei und nach Maßgabe des Gefahrenabwehrrechts des jeweiligen Bundeslandes.
Die GETEX-Übung war für die Bevölkerung im Saarland nicht sichtbar, da es sich um eine sogenannte „Stabsrahmenübung“ handelte. Bei dieser Übung ging es vor allem um die Einübung der Verfahrens- und Kommunikationswege zwischen den für die Einsatzkoordination verantwortlichen Stäben und Lagezentren. Einsatzkräfte „auf der Straße“ gab es daher nicht.
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Saarland ist traditionell gut. Seit Ende September 2016 findet ein regelmäßiger gemeinsamer Führungs-, Lage- und Informationsaustausch zwischen Experten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport sowie des Landespolizeipräsidiums des Saarlandes mit der Führung des Landeskommando Saarland (LKdoSL) und der Luftlandebrigade 1 (LLBrig1 / „Saarlandbrigade“) statt. Dieses Gesprächsformat hat mit dazu beigetragen, dass die Stabsrahmenübung GETEX erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Weitere Informationen: