Amtshilfe
Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Art. 87a Grundgesetz zur Verteidigung. Im Gegensatz zur äußeren wird die innere Sicherheit durch zivile Behörden – die Polizeien der Länder und des Bundes – gewährleistet. Im Ausnahmefall können die Streitkräfte gemäß Art. 35 Grundgesetz in besonderen Situationen im Innern eingesetzt werden. Dies schließt den Einsatz bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen sowie die Amtshilfe ein.
Wie alle Bundes- und Länderbehörden leistet die Bundeswehr als Bundesbehörde gegenüber anderen Behörden Amtshilfe im Sinne des Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz. Dabei hat die Bundeswehr keine hoheitlichen Befugnisse. Es handelt sich dabei beispielsweise um logistische Unterstützung für planbare Ereignisse (z. B. die Fußballweltmeisterschaft 2006) oder auch bei unvorhergesehenen Unglücks- oder Katastrophenfällen. Hier kann die Bundeswehr auf Anforderung anderer Behörden des Bundes, der Länder oder Kommunen Hilfskräfte, Transport- oder sonstige Mittel und Leistungen zur Verfügung stellen. Jüngstes Beispiel einer gelungenen Amtshilfe durch die Bundeswehr war der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten in der Landesaufnahmestelle Lebach.
Flüchtlingshilfe der Bundeswehr
Die Unterstützungsleistung der Bundeswehr bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik im Jahr 2015 ist besonders hervorzuheben. Die Bundesministerin der Verteidigung war in dieser besonderen Situation bereit, den gesetzlichen Rahmen der Amtshilfe mit „maximaler Kulanz“ auszulegen. So war es möglich, dass bundesweit bis zu 9000 Soldaten in verschiedenen Bereichen „Flüchtlingshilfe“ leisteten.
Das Landeskommando Saarland koordinierte die Hilfe der Bundeswehr vor Ort in enger Zusammenarbeit mit der Luftlandebrigade 1 „Saarland “. So stand der Landesaufnahmestelle schnell die professionelle Hilfe der Bundeswehr zur Verfügung. Mit großem Einsatz und Motivation unterstützten Soldatinnen und Soldaten aus dem Kontingent „helfende Hände“ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlichen Kräfte in der Landesaufnahmestelle Lebach. Sie halfen beim Aufbau und Transport von Betten und Unterkünften, bei der medizinischen Versorgung, im administrativen Bereich bei der Registrierung und im logistischen Bereich beim Transport von Flüchtlingen in die Kommunen.
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