Initiative des Saarlandes erfolgreich – Recht auf Balkonkraftwerk
Die Justizministerinnen und -minister der Länder hatten im Jahre 2022 einen auch vom Saarland eingebrachten Antrag beschlossen, wonach rechtliche Hürden für die Installation von Mini-Photovoltaikanlagen (sog. „Balkonkraftwerke“) für Wohnungseigentümer und Mieter abgesenkt werden sollten. Nun hat ein entsprechendes Gesetz den Bundesrat passiert.
Nach dem am letzten Freitag verabschiedeten Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten wird bei Eigentumswohnungen und Mietwohnungen die Nutzung von Steckersolargeräten leichter ermöglicht. Wohnungseigentümerinnen und –eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter haben künftig grundsätzlich einen Anspruch auf Zulassung solcher Geräte. Vermieter können ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
„Mit dem neuen Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung. Wohnungseigentümer und Mieter erhalten nun die Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen, indem sie Steckersolargeräte einfach und unkompliziert installieren können. Wer auf seinem Balkon einen Beitrag für den Klimaschutz leisten will, kann dies jetzt deutlich einfacher tun,“ erklärte Staatssekretär Dr. Diener.
Medienansprechpartner
Dennis Zahedi
Pressesprecher
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